Meinungscheck

Sollen Parteispenden eingeschränkt werden?

Veröffentlicht: 23. Jänner 2019 13:11 Uhr
Spenden an Parteien sollen künftig auf die Höchstsumme von 3.500 Euro beschränkt sein, fordert die FPÖ. Die SPÖ peilt hierbei die deutlich höhere Summe von bis zu 150.000 Euro an. Ist ein Verbot bzw. eine Einschränkung nötig? Stimmt ab im Meinungscheck.

Nachdem die ÖVP mit der Forderung nach dem Einfrieren der Parteienförderung vorgeprescht ist, revanchiert sich die FPÖ mit einem Vorstoß zum Verbot großer Parteispenden. "Milliardären, Industrie und großen Unternehmen soll es künftig verboten werden, sich in die Politik einzukaufen", begründete Generalsekretär Harald Vilimsky seine Forderung in der "Kronen Zeitung".

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Debatte über Verbot von hohen Parteispenden

Die Opposition ist gesprächsbereit, allerdings will die SPÖ den Deckel nicht schon bei 3.500 Euro einziehen, sondern erst bei 100.000 bis 150.000 Euro. Die NEOS nannten keine konkrete Schwelle und warnen außerdem, dass Spendenverbote Kleinparteien, die ja weniger Parteienförderung erhalten, unter Druck bringen könnten. Außerdem fordern sie, ebenso wie die Liste Jetzt (früher Liste Pilz) deutlich mehr Transparenz für die Parteifinanzen. Jetzt-Klubchef Wolfgang Zinggl will außerdem, dass die Spendenbegrenzung nur für etablierte Parteien gilt, die staatliche Förderung erhalten, nicht aber für neue Bewegungen.

Parteien müssen auch jetzt schon die Identität ihrer Spender offenlegen, wenn sie von ihnen mehr als 3.500 Euro jährlich erhalten. Übersteigt eine Spende im Einzelfall 50.000 Euro, dann müsste sie eigentlich sofort auf der Rechnungshof-Homepage publiziert werden. In der Praxis wird letztere Bestimmung aber mitunter umgangen, indem Spenden in kleinere Teilsummen gestückelt werden.

Parteispenden APA

Großspenden an alle Parteien

Die von der FPÖ geforderte Begrenzung der Parteispenden auf 3.500 Euro hätte im Übrigen seit 2012 alle Parlamentsparteien getroffen - auch die FPÖ. Das zeigen die von der APA ausgewerteten Rechenschaftsberichte der Parteien und die Großspenderliste des Rechnungshofs.

(Quelle: salzburg24)

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