Der arbeitslose Mann soll das Tier durch Schläge gequält haben. Da es aber keine unmittelbaren Zeugen bezüglich der zugefügten Verletzungen gab, konnte das dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Er erklärte, die Katze habe sich beim Herumspringen das Bein gebrochen. Er habe das Tier jedenfalls nicht geschlagen.
Um die Katze von ihrem Leid zu befreien, habe er ein Küchenmesser genommen und ihr damit den Kopf abgetrennt. Dass er zu seiner Freundin, der Katzenbesitzerin, anschließend gesagt habe: "Du gehörst auch umgebracht", stritt der alkoholkranke Mann ab.
Das Gericht hielt dem 46-Jährigen vor, dass es Alternativen gegeben hätte, um dem Tier zu helfen. "Sie hätten zum Beispiel zum Tierarzt gehen können", so der Richter in der Urteilsbegründung. Das Urteil - eine unbedingte Geldstrafe von 240 Euro und 240 Euro auf Bewährung - nahm der Mann grinsend an. In Bezug auf die gefährliche Drohung gegen seine Freundin wurde der 46-Jährige freigesprochen, weil die Äußerung zu undifferenziert erfolgt sei.
(Quelle: salzburg24)