Österreich

Uneinigkeit über Hotelschließungen

Das Hotel nahe der Innenstadt, in dem die infizierte Italienerin arbeitete, wurde auf Anordnung des Landes vorübergehend gesperrt.
Veröffentlicht: 24. März 2020 16:48 Uhr
In Österreichs Hotellerie gibt es derzeit zwei Arten von geschlossenen Häusern: Jene, die von den Landeshauptleuten nach dem Pandemiegesetz zugesperrt wurden - und jene, die mangels Nachfrage geschlossen haben, aber nicht gesperrt wurden - wodurch ihnen Nachteile entstehen können. Letzteres trifft vor allem auf Betriebe im Osten zu.

Die Hoteliervereinigung (ÖHV) fordert nun eine Ausweitung der Sperren auf die fehlenden fünf Bundesländer, in der Wirtschaftskammer gibt man sich hingegen zurückhaltend. Für die Betriebe außerhalb von Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten bedeutet die nicht Nicht-Schließung durch die Behörden jedenfalls, dass sie um Versicherungszahlungen umfallen, falls ihre Betriebsausfallsversicherung eine Epidemie-Klausel enthält, beschwert sich die ÖHV. 

Konflikt zwischen Ost und West vermeiden 

Bei der Wirtschaftskammer ist man hörbar bemüht, hier keinen Konflikt zwischen den Betrieben im Westen und Osten aufkommen zu lassen. Die angesprochenen Versicherungen samt der entsprechenden Klauseln hätte eine einstellige Zahl an Betrieben abgeschlossen. Gleichzeitig könnte aber eine bundesweite Regelung dazu führen, dass es auch Verschlechterungen für die Betriebe im Westen geben könnte, so Maria Schreiner, Geschäftsführerin des zuständigen Fachverbandes in der WKÖ. Man müsse hier sehr sensibel vorgehen. 

Konter der Hoteliervereinigung dazu: Es gibt keine Schlechterstellung, schlechter wäre es nur für die Versicherungen, die dann zahlen müssten. Man sei schlichtweg verwundert darüber, dass hier Versicherungsinteressen vor Hotelinteressen gestellt würden, heißt es unter der Hand von Seiten des ÖHV. 

Kurzarbeit in Hotels  

Dass die Hotels für einen erhöhten Bedarf an ausländischen Pflegekräften und Arbeitern in den Produktionsbetrieben offenhalten müssten, wie die Kammer argumentiert, lässt man beim ÖHV auch nicht gelten. Würde es einen Bedarf geben, dann würde eben eine Sonderlösung gefunden werden, wie dies in Vorarlberg gut funktioniere, hieß es am Dienstag von der ÖHV zur APA. 

Einigkeit herrscht zwischen WKÖ und ÖHV darüber, dass die Kurzarbeit von den Hoteliers gut angenommen wird. Dazu hätten auch die Nachbesserungen von Seiten der Regierung beigetragen. Die Kurzarbeit könne aber nur eine Lösung für die Kernbelegschaft sein, schränkt die Hoteliervereinigung ein. 

(Quelle: apa)

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