Missbrauch der Amtsgewalt

Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger in Linz eingestellt

ÖVP-Klubomann August Wöginger bei einer Pressekonferenz im Parlament. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 23. Oktober 2025 12:27 Uhr
Das Landesgericht Linz hat das Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger wegen Missbrauchs der Amtsgewalt eingestellt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft kann binnen 14 Tage Beschwerde einreichen.

Das Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt ist durch das Landesgericht Linz am Donnerstag endgültig eingestellt worden, teilte das Gericht mit. Der Beschluss wird nun der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zugestellt, die innerhalb von 14 Tagen entsprechende Beschwerde einreichen kann. Somit ist die Diversion noch immer nicht rechtskräftig.

Nachdem Wöginger eine Geldbuße von 44.000 Euro, die anderen Angeklagten von 22.000 Euro bzw. 17.000 Euro bezahlt sowie die drei jeweils 500 Euro an die benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau übermittelt haben, erfolgte nun die Einstellung. Die Frau hatte sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen.

Voraussetzung für Diversion erfüllt

Die Voraussetzungen für eine Diversion seien erfüllt, hieß es in der Mitteilung. "Die Angeklagten übernahmen Verantwortung hinsichtlich der ihnen in der Anklage zur Last gelegten Handlungen, gaben ihr Fehlverhalten nicht nur zu, sondern bedauerten dies auch." Durch die freiwillige Zahlung eines symbolischen Betrags an die übergangene Bewerberin "zeigten sie auch dieser gegenüber Verantwortung".

Das Diversionsangebot hatte für Kritik gesorgt, da es ein falsches Signal aussenden würde. Dem wird in der Begründung zur Einstellung entgegengehalten, dass das "umfangreiche Ermittlungsverfahren bis hin zur Anklage sowie der Umstand, dass sich die Angeklagten nunmehr dem Strafverfahren vor Gericht stellen mussten", sehr wohl "eine unmissverständliche Signalwirkung an die Bevölkerung" habe. Es werde verdeutlicht, "dass eine nach unsachlichen Erwägungen erfolgte Postenbesetzung in einem öffentlich ausgeschriebenen Bewerbungsverfahren der österreichischen Rechtsordnung und ihren Grundsätzen zuwiderläuft. Solche Vorgänge werden strafrechtlich verfolgt."

Antrag auf Befangenheit zurückgewiesen

Erst am Mittwoch hatte das Gericht informiert, dass der Befangenheitsantrag gegen die Richterin von der Präsidentin des Landesgerichts Linz zurückgewiesen wurde. Der Privatbeteiligtenvertreter habe ihn verspätet gestellt, hieß es am Mittwoch zur Begründung. Er hätte ihn direkt in der Hauptverhandlung, nicht erst Tage später einbringen müssen.

(Quelle: apa)

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