Der angeklagte Vorfall soll sich am 18. Dezember 2012 in einem öffentlichen WC ereignet haben, dabei zwang der 48-Jährige den Burschen zum Oralverkehr. Das Gericht schenkte dem Bericht des jugendlichen Opfers Glauben. Der Angriff sei so überraschend erfolgt, dass er sich nicht mehr habe zur Wehr setzen können, so die Angaben des jungen Mannes. Der 48-Jährige erklärte vor Gericht, er könne sich nicht mehr im Detail an die Tat erinnern, weil er stark betrunken gewesen sei.
Richter Peter Mück betonte bei der Urteilsverkündung die offensichtlichen Milderungsgründe. So beschrieb ein gerichtspsychiatrisches Gutachten den Angeklagten als verwahrlost, schwer alkoholabhängig und grenzwertig debil. Da die Untersuchungshaft angerechnet wird, kann der 48-Jährige auf baldige Entlassung hoffen. Der Mann bedankte sich beim Richter mit einem "Vergelt 's Gott!". Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(Quelle: salzburg24)