Österreich

Zwei Schuldige bei "Schwarzfahrticket"-Prozess

Schadenshöhe war vor Gericht nicht verifizierbar
Veröffentlicht: 28. Mai 2014 13:42 Uhr
Zweimal schuldig, vier Diversionen und 17 Freisprüche: Der Akt rund um 23 ehemalige Kontrolleure der Graz Linien ist am Mittwoch nach sieben Verhandlungstagen im Straflandesgericht Graz vorläufig geschlossen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, Fahrscheine manipuliert zu haben. Der Betriebsrat sowie eine Angeklagte wurden - nicht rechtskräftig - zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Schaden war "nicht näher feststellbar". Angeklagt worden war eine Summe von 110.000 Euro. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft per Hochrechnung ermittelt. Funktioniert habe das "System" mit abgelaufenen, aber gekennzeichneten Fahrscheinen. Schon beim Prozessauftakt am 8. Mai hatten sich die Verteidiger gegen die "Milchmädchen-Rechnung" bei der Schadenshöhe gesträubt. Der Großteil der Angeklagten bekannte sich nicht schuldig.

Staatsanwältin Gertraud Pichler sah in ihrem Schlussplädoyer zwar den Vorhalt der Anklage als bewiesen, konnte aber die Schadenshöhe nicht aufrechterhalten. Letztlich entschieden die Schöffen mit der vorsitzenden Richterin, dass 17 Angeklagte freizusprechen sind. "Es ist in keiner Weise von systematischem Vorgehen zu sprechen", begründete Hacker. "Eine Hochrechnung anzulasten, ist nicht möglich." Die vom Sicherheitsunternehmen bezahlten 500.000 Euro Schadenswiedergutmachung an die Holding Graz wertete sie als "Ergebnis aus Vertragsverhandlungen" - diese könnten keine Grundlage für einen Schuldspruch sein.

Schuldig sei dagegen der 54-jährige Betriebsrat. Er fasste wegen des Verbrechens der Untreue als Bestimmungstäter vier Monate bedingte Haft aus. Ebenso eine der geständigen Angeklagten. Da die Schadenshöhe laut Gericht jedoch "nicht feststellbar" gewesen sei, galt ein Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft für eine Schadenshöhe unter 3.000 Euro.

Bei vier Angeklagten, die ebenfalls vor Gericht gestanden hatten, setzte den die Schöffen und die Richterin eine Diversion fest: Die Beschuldigten müssen zwischen 500 und 1.000 Euro zahlen. Der Verteidiger des Betriebsrats kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die schuldig gesprochene Frau sowie die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie von Anfang 2009 bis September 2011 Verwandte und Bekannte schwarz fahren ließen. Ein ungültiger Fahrschein mutierte mit notierter Dienstnummer zum "Persilschein" für den Fall einer Kontrolle.

(Quelle: salzburg24)

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