Insgesamt stellte die Polizei 43 Geschwindigkeitsübertretungen fest. Die höchste gemessene Geschwindigkeit bei erlaubten 130 km/h betrug 167 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit bei erlaubten 100 km/h betrug 160 bzw. 152 km/h.
Rund 35 Meter zu weniger Abstand auf der Autobahn
Ein Großteil der Übertretungen wurde allerdings bei Abstandsmessungen festgestellt. Bei zwei hintereinander fahrenden Pkw mit einer Geschwindigkeit von 125 km/ wurde lediglich ein Abstand von 12,5 Metern eingehalten. Bei dieser gemessenen Geschwindigkeit wäre ein Abstand von mindestens 35 Metern vorgeschrieben, informiert die Polizei. Der geringste Abstand bei Fahrzeugen mit größeren Längsabmessungen, also Lkw oder Sattelkraftfahrzeuge, betrug 14,5 Meter. Hier wäre ein Mindestabstand von 50 Meter vorgeschrieben gewesen.
Vormerkdelikt: Das blüht dem "Drängler"
Wie der ÖAMTC berichtet, fährt einer von 25 Kraftfahrern – statistisch gesehen – dem Vordermann bis zu einer oder maximal zwei Zehntelsekunden auf. Das entspricht einem Abstand von nicht einmal zwei Autolängen auf der Autobahn bei Tempo 130 km/h. Laut dem Verkehrsclub drohen Dränglern empfindliche Strafen. Je nach tatsächlich eingehaltenem Abstand sind Verwaltungsstrafen von bis 2.180 Euro möglich. Zudem kann es - wenn Lenker besonders knapp und aggressiv unterwegs sind - zu Vormerkungen und dem Führerscheinentzug kommen.
- Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und einer Sekunde, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist nämlich von einem Kfz-Lenker jedenfalls ein Sicherheitsabstand einzuhalten, der etwa der Länge des Reaktionsweges entspricht, das ist etwa eine Sekunde. In Metern entspricht das etwa 3/10 des Wertes der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h: Also 30 Meter bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h.
- Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben einer Strafe von 72 bis 2180 Euro auch eine Vormerkung.
- Der aggressive Drängler, der nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate rechnen. Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro oder unter Umständen sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.
(Quelle: salzburg24)