VfGH-Prüfung

Abstimmung zu S-Link möglicherweise rechtswidrig: Kritik von SPÖ und Grünen

Bei der Volksbefragung zum S-Link könnte eine suggestive Formulierung verwendet worden sein.
Veröffentlicht: 05. September 2025 18:17 Uhr
Die Volksbefragung zum S-Link in Salzburg ist womöglich rechtswidrig. Einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ zufolge sind Höchstrichter vorläufig der Ansicht, dass die Abstimmung gegen das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit verstößt. Kritik kommt von SPÖ und Grünen.
SALZBURG24 (mem)

Über die unterirdische Verlängerung der Salzburger Lokalbahn – der sogenannte S-Link – ist in Salzburg am 10. November 2024 abgestimmt worden. Befragt wurden die Menschen im Flachgau, in der Stadt Salzburg und im Tennengau. Das Ergebnis fiel negativ aus, einzig im Flachgau gab es ein mehrheitliches „Ja“.

Nur wenige Wochen später kündigte AK-Präsident Peter Eder an, überprüfen zu wollen, ob die Abstimmung überhaupt rechtens war. Im Namen von 505 Stimmberechtigten hat Marvin Kropp, ÖGB-Landesgeschäftsführer und zweiter Vizebürgermeister in Bürmoos (Flachgau), die Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. 

Am heutigen Freitag liegt eine erste Stellungnahme der Höchstrichter vor. „Der VfGH ist vorläufig der Ansicht, dass die Fragestellung gegen das Gebot der Klarheit und Eindeutigkeit verstößt“, zitieren die „Salzburger Nachrichten“ (SN) die Höchstrichter. Bezweifelt werde zudem, ob das Abstimmungsgebiet – also die befragten politischen Bezirke – nach sachlichen Gesichtspunkten abgegrenzt wurden.

Suggestivfrage bei S-Link-Abstimmung?

Die Fragestellung lautete: „Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?“ Bei der Verwendung der Formulierung „im Sinne der Verkehrsentlastung“ könnte es sich um eine suggestive Formulierung handeln. Die Antwort auf die Frage könnte also in eine bestimmte Richtung gelenkt worden sein.

Grüne kritisieren „überstürzte Abwicklung“ der S-Link-Planungsgesellschaft

Kritik kam am Freitag von den Salzburger Grünen. „Wir haben immer davor gewarnt, mit Steuergeld geschaffene Millionenwerte sorglos zu vernichten – jetzt fehlt möglicherweise die rechtliche Grundlage dafür“, so Landtagsabgeordneter Simon Heilig-Hofbauer in einer Aussendung. Kritisiert wird zudem die aus Sicht der Grünen überstürzte Abwicklung der S-Link-Planungsgesellschaft. „Momentan laufen auch Vergleichsverhandlungen mit diversen Firmen, deren Aufträge wegen des Befragungsergebnisses storniert wurden. Auch diese könnten von den Äußerungen des VfGH betroffen sein. Hier ist nun höchste Vorsicht geboten“, so Heilig-Hofbauer.

Auch die SPÖ übt Kritik an der Salzburger Landesregierung. „Man darf doch wohl erwarten, dass bei einer Volksbefragung alle gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen eingehalten werden. Und man darf doch wohl auch davon ausgehen, dass insbesondere die Fragestellung korrekt und nicht irreführend ist und der Kreis der Stimmberechtigten einwandfrei abgegrenzt wurde“, so Max Maurer, Klubchef der SPÖ im Salzburger Landtag, in einer Aussendung.

SPÖ-Gemeinderat fordert Konsequenzen

SPÖ-Gemeinderat Tarik Mete fordert Transparenz bei den Kosten: „Die Volksbefragung war mit sehr hohen Kosten verbunden und wird massiv vom Verfassungsgerichtshof kritisiert. Einerseits kostete die Durchführung der Befragung sehr viel Geld und andererseits hat das Land eine große, kostenintensive Kampagne für den S-Link durchgeführt. Jetzt müssen die Kosten auf den Tisch und es braucht Konsequenzen.“

Der VfGH wird laut SN nun ein Verfahren einleiten und prüfen, ob die Volksbefragung zum S-Link rechtens war. Dazu soll in den nächsten Wochen eine Stellungnahme der Salzburger Landesregierung eingeholt werden.

(Quelle: salzburg24)

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