Drohnen sorgen seit Wochen immer wieder für Störungen an europäischen Flughäfen – zuletzt im September in Kopenhagen, am Wochenende in München und heute, Montag, in Oslo. Am größten Airport Bayerns wurden zum zweiten Mal in Folge Flugobjekte gesichtet. Infolgedessen mussten in der Nacht von Freitag auf Samstag alle Starts und Landungen ausgesetzt werden. Nach diesen Vorfällen wird auch die Luftraumsicherheit in Österreich heiß diskutiert.
Österreichischer Luftraum durch zwei Säulen gesichert
Die Luftraumüberwachung ist hierzulande auf zwei Säulen aufgebaut: Die Austro Control überwacht den zivilen Luftverkehr und das Bundesheer ist für die militärische Luftraumsicherung zuständig. Diese beiden Stellen arbeiten seit jeher eng und ausgesprochen gut zusammen, wie René Auer, Sprecher des Bundesheeres, im SALZBURG24-Gespräch am Montag erklärt. Bei potenziellen Gefährdungen aller Art sei das Vorgehen klar geregelt: „Sollte etwa ein Flugzeug über österreichischem Hoheitsgebiet nicht per Funk erreichbar sein oder von der vorgesehenen Flugbahn abweichen, alarmiert die Austro Control das Bundesheer.“ Dann folgt ein Alarmstart der Eurofighter in Zeltweg.
Diese versuchen dann in der Luft nochmals per Funk und auch per Handzeichen Kontakt herzustellen. „Gelingt das, wird das Flugzeug aus dem österreichischen Luftraum eskortiert“, so Auer. Bei unbemannten Flugobjekten wie Drohnen werde zunächst grundsätzlich ähnlich vorgegangen. „Die Eurofighter steigen auf, nähern sich der Drohne und dokumentieren diese umfassend in Bild und Video.“ Kleinere Drohnen würden laut Auer meist nicht auf dem Radar erscheinen, sondern optisch oder akustisch bemerkt werden.
Drohnenabschuss "als Ultima Ratio" in Österreich möglich
Handelt es sich um einen Flugkörper aus einem anderen Staat, werde das umgehend der zuständigen Botschaft gemeldet – bei Hobbygeräten werde die Polizei verständigt, die dann versucht, den Piloten oder die Pilotin auszuforschen. „Im Fall einer Gefährdung ist auch ein Abschuss als Ultima Ratio – natürlich unter Berücksichtigung der Gegebenheiten am Boden – möglich.“ Die Schwarzenbergkaserne verfügt außerdem über ein sogenanntes ELDRO-Element zur Drohnenabwehr, das das Signal zwischen Drohne und Fernsteuerung unterbricht, um den Flugkörper zu Boden zu holen. In Deutschland ist dies anders geregelt: Dort fällt die Luftraumüberwachung in die Zuständigkeit der Polizei, die Bundeswehr darf nur über militärischem Gebiet aktiv werden.
Flugverbotszonen über Salzburger Flughäfen und Kasernen
Generell herrschen in Salzburg über Flughäfen und Kasernen ausgewiesene Flugverbotszonen. „Drohnen, die in Europa gekauft werden, haben diese Verbotszonen durch Austro Control einprogrammiert und können in diesen gar nicht starten oder das Gebiet überfliegen“, schildert der Presseoffizier. Vorfälle mit Hobbydrohnen kämen gelegentlich vor, würden jedoch kaum zu nennenswerten Einsätzen führen. Es werde aber jede unerlaubte Benützung des österreichischen Luftraumes durch die militärische Luftraumüberwachung geahndet – auch wenn keine Gefährdung vorliegt, so die Vorgabe des Innenministeriums laut „Militär Aktuell“.
Der Flughafen Salzburg verfügt bei derartigen Vorfällen über ein strenges Sicherheitsprotokoll. „Wir müssen uns auf solche Vorfälle nicht gesondert vorbereiten – weil wir vorbereitet sind“, betont Flughafensprecher Alexander Klaus gegenüber S24. Die Maßnahmen bei Vorfällen mit Drohnen würden jenen bei anderen Einschränkungen im Flugverkehr – etwa durch Stürme und Co – entsprechen. Der Flughafen sie grundsätzlich für alle Vorgänge am Boden, also Passagiermanagement und organisatorische Abläufe, zuständig. Bezüglich des Luftraumes stehe man aber jederzeit in engem Austausch mit der Austro Control und dem Bundesheer, so Klaus abschließend.
(Quelle: salzburg24)