In der Nacht auf den 7. Juli 2013 feierten das spätere Opfer und der Gmundner im Tennisklub mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die 51-jährige Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Tödliche Vergewaltigung: 20 Jahre Haft
Der heute 43-Jährige wurde vor Gericht gestellt und wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes durch Unterlassung zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt.
2017 und 2018 wurden bereits Wiederaufnahmeanträge vom Landesgericht Wels abgelehnt. Der Verurteilte argumentierte - unterstützt von einem recht aktiven Personenkomitee - damit, dass Polizeiprotokolle mit entlastenden Zeugenaussagen dem Gericht nicht übermittelt worden seien. Ferner wollen zwei private Gutachter nachgewiesen haben, dass als Tatwaffe nur ein Pokal infrage komme, auf dem aber keine DNA-Spuren des Mannes gefunden wurden. Im Hauptverfahren hatten die Geschworenen jedoch den Pokal als Tatwaffe ausgeschlossen.
Prozess wird nicht wiederaufgenommen
Die neue Tatsache, dass auf dem Pokal möglicherweise keine DNA-Spur des Verurteilten zu finden sei, stelle keinen für die Wiederaufnahme bedeutenden Umstand dar, sagte ein Sprecher des OLG Linz der APA, das sei für die Wiederaufnahme unbedeutend. Auf dem Pokal wurde eine nicht eindeutig interpretierbare DNA-Spur mit einer männlichen Komponente gefunden.
Das Privatgutachten habe keine neue Erkenntnismethode - sondern nur andere Schlussfolgerungen aus bisher Bekanntem - geliefert, das sei keine neue Tatsache wie als Grund für eine Wiederaufnahme verlangt. Zudem konnte den Gutachten im Verfahren keine mangelnde Schlüssigkeit attestiert werden. Ein neuerlicher Wiederaufnahmeantrag stehe dem Verurteilten frei, er müsse beim Erstgericht gestellt werden.
(APA)
(Quelle: apa)