Eltern erhalten somit künftig eine einheitlichere Gesamtsumme von bis zu 16.449 Euro. Sie können aber die Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen wählen.
Kindergeld-Reform: Gleichmäßige Aufteilung zwischen Mutter und Vater
Als Kompromiss einigten sich Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) auf kleinere Änderungen etwa bezüglich der Dauer des Papa-Monats ("Familienzeit"). Der Papa-Monat soll nun zwischen 28 und 31 Tagen konsumiert werden können, und zwar innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt (statt 61 im Begutachtungsentwurf). Während der "Familienzeit" besteht laut dem neuen Entwurf nun volle Kranken- und Pensionsversicherung.
Rechtsanspruch bei Papa-Monat
Abgeblitzt ist die Frauenministerin aber mit der Forderung nach einem Rechtsanspruch auf den Papa-Monat, das heißt, der Arbeitgeber muss zustimmen. Auch ein spezieller Kündigungsschutz wird im Gesetz nicht festgehalten, was die Wirtschaftskammer freut und Teile der Opposition verstimmt. SPÖ und ÖGB verweisen aber auf die Gesetzeserläuterungen, wo das Gleichbehandlungsgesetz erwähnt wird. Dass es erstmals für die Privatwirtschaft und den Öffentlichen Dienst einen bezahlten Papa-bzw. Babymonat gebe, sei "ein großer Erfolg", zeigt sich Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) dennoch zufrieden.
Der allgemeine Kündigungsschutz aus dem Gleichbehandlungsrecht gelte immer und selbstverständlich auch für den Papa-Monat, erläuterte Arbeitsrechts-Experte Wolfgang Mazal von der Universität Wien dazu auf Anfrage der APA. Einen besonderen Kündigungsschutz - wie etwa nach dem Mutterschutzgesetz - gibt es beim Papa-Monat aber nicht. Der Unterschied liegt laut dem Experten darin, dass der Arbeitgeber beim besonderen Kündigungsschutz vor Ausspruch der Kündigung den Prozess gewinnen muss und der Elternteil bis zur Vollstreckbarkeit der Gerichtsentscheidung im aufrechten Dienstverhältnis ist. Liegt hingegen - wie nunmehr geplant - kein besonderer Kündigungsschutz vor, ist die Kündigung zunächst wirksam, die gekündigte Person muss dagegen klagen und den Prozess gewinnen.
"Partnerschaftsbonus" bei geteilter Elternzeit
Außerdem soll der neue "Partnerschaftsbonus" für eine möglichst gleichmäßige Aufteilung zwischen Mutter und Vater nun auch für das einkommensabhängige Kindergeld gelten. Wenn die Betreuung zwischen den Eltern gleichmäßig, also 50:50 oder 60:40 aufgeteilt wird, gibt es einen Bonus von 1.000 Euro. "Dadurch möchte ich Väter zusätzlich motivieren, sich verstärkt in dieser prägenden Lebensphase einzubringen", betonte Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP).
Kindergeld verschmilzt in flexibles Konto
Die pauschalen Varianten des Kindergeldes verschmelzen künftig in ein flexibles Konto: Eltern erhalten eine einheitlichere Gesamtsumme (bis zu 16.449 Euro), können aber die Bezugsdauer zwischen 12 und 28 Monaten für eine Person, oder zwischen 15 und 35 Monaten für beide Eltern zusammen wählen.
Das Kindergeld-Konto "bringt mehr Flexibilität, Fairness und Partnerschaftlichkeit für die Eltern", meinten Karmasin und Heinisch-Hosek unisono in einer Aussendung. So harmonische Töne sind für die Ministerinnen in dieser Sache freilich neu: Im März hatten sie die Verhandlungen nach über zwei Jahren sogar abgebrochen, Karmasin sprach damals davon, dass die Reform gestorben sei, weil sich die SPÖ nicht bewege. Die Regierungsspitzen forderten die Ministerinnen daraufhin auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Zwischenzeitlich waren die Verhandlungen sogar abgebrochen worden. In der Nacht auf Dienstag einigte man sich schließlich doch, weshalb die Reform im heutigen Ministerrat beschlossen werden kann.
(APA)
(Quelle: salzburg24)