Das bestätigte Alois Ebner von der zuständigen Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis am Dienstag auf Anfrage. Vor allem das Motiv der Tat und das Verhältnis des Großvaters zum Enkel sind noch im Dunklen.
Großmutter mit Messerstichen getötet
Staatsanwaltschaft und Polizei haben am Montag berichtet, dass der 18-Jährige seine Großmutter mit Axt-Schlägen und Messerstichen getötet und anschließend falsche Spuren gelegt habe, um einen Einbruch und somit einen Raubmord vorzutäuschen. Das habe er gestanden, nachdem ihm erdrückende Beweise vorgelegt worden seien. Dabei habe er auch seinen Großvater bezichtigt, ihn mit den Worten "die Oma muss weg" dazu angestiftet und ihm auch Anweisungen zur Durchführung der Tat gegeben zu haben. Der Großvater soll sie für einen Abend angeordnet haben, an dem er selbst eine Maturafeier besuchte, um ein Alibi zu haben. Beide wurden festgenommen, über sie ist die U-Haft verhängt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie auch bei der nächsten Haftprüfung in 14 Tagen verlängert wird.
Gutachten über beide Verdächtige
Ebner will nun Sachverständige aus dem Bereich der Psychiatrie bestellen, die Gutachten über beide Verdächtige anfertigen sollen. Das sei bei derartigen Kapitalverbrechen "Standard", erklärte er. Aber vor allem beim 18-Jährigen gehe es um die Frage der Zurechnungsunfähigkeit, einer verzögerten Reife sowie um das Naheverhältnis zum Großvater. Er erhofft sich daraus Erkenntnisse, warum der junge Mann nicht mehr Widerstand gegen seinen Großvater geleistet hat und sich zur Tatausführung "instrumentalisieren" ließ. Beim 72-Jährigen gehe es kaum um die Frage einer Zurechnungsunfähigkeit, ein Gutachten sei aber für den Gesamtkontext notwendig.
Großvater und Enkel "uneinig"
Der Großvater bestreitet, seinen Enkel angestiftet zu haben: "Das stimmt einfach nicht", wird er von Ebner zitiert. Dem stehe das Geständnis des Enkels entgegen, es sei "wasserdicht" - nicht zuletzt nach der Auffindung der in die Pram geworfenen Tatwaffen an der von ihm bezeichneten Stelle vier Kilometer vom Haus der Großeltern entfernt. Das Motiv des 72-Jährigen ist völlig unklar. Über die Ehe der Großeltern ist nichts Auffälliges bekannt geworden.
Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die gewünschten Gutachten erst in einigen Monaten vorliegen. Der 18-Jährige gilt strafrechtlich als "junger Erwachsener". Damit besteht für ihn ein gemilderter Strafrahmen von fünf bis 20 Jahren Haft im Falle einer Verurteilung. Dem Großvater drohen zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft, wenn er des Beitrages zum Mord schuldig gesprochen wird. Bei der Strafbemessung werden erschwerende und mildernde Umstände berücksichtigt. Dabei kann es sogar sein, dass er als Anstifter eine strengere Strafe als sein Enkel ausfasst, der die Tat ausgeführt hat, erläuterte Ebner. (APA)
(Quelle: salzburg24)