Der mutmaßliche "Wasserwald-Vergewaltiger" soll in einem Linzer Naherholungsgebiet zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren zu vergewaltigen versucht sowie eine 67-Jährige tatsächlich missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
15-jähriger Vergewaltiger verurteilt
Die Anklage wirft dem Jugendlichen mit türkischem Migrationshintergrund vor, am 13. Juni des Vorjahres eine 16-Jährige verfolgt, von hinten umklammert und zu Boden gerissen zu haben. Dann habe er versucht, sie zu vergewaltigen. Die junge Frau wehrte sich heftig und jagte ihn in die Flucht. Am 8. August schlug der mutmaßliche Täter erneut zu: Diesmal soll er eine 67-jährige Frau vergewaltigt haben.
Am 25. September folgte dann die dritte Sex-Attacke. Diesmal war das Opfer erst 13 Jahre alt. Der 15-Jährige soll sie in den Würgegriff genommen und in ein Gebüsch gezerrt haben. Er habe ihr das Handy weggenommen und ihr befohlen, sich auszuziehen, so die Anklage. In diesem Fall wurde die Tat durch einen einschreitenden Passanten verhindert. Im Zuge einer daraufhin eingeleiteten Fahndung klickten für den Burschen die Handschellen. Bei der polizeilichen Einvernahme gestand er alle drei Übergriffe.
Vergewaltiger hochgradig gefährlich
Die beiden Mädchen leiden seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ein neuropsychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine hochgradige potenzielle Gefährlichkeit in Richtung Sexualdelikte. Er würde ähnliche Taten wieder begehen, fasste die Richterin den Inhalt zusammen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Der Angeklagte wirkte zu Beginn des Prozesses trotz des großen Medienandrangs ruhig. Er verbarg sein Gesicht nicht vor den zahlreichen Kameras. Nur seine streng muslimisch gekleideten Eltern warteten vor dem Saal, bis die Fotografen weg waren, bevor sie selbst hineingingen. Auf Antrag des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit noch vor dem Anklagevortrag ausgeschlossen und erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen.
Vier Jahre Haft und Einweisung
Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu vier Jahren Haft, der Rahmen lag bei bis zu siebeneinhalb Jahren. Er wird zudem in eine Anstalt eingewiesen und muss den Opfern insgesamt knapp 25.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der heute 16-Jährige lauschte dem Urteil mit gesenktem Kopf. Der Verteidiger erbat für seinen Mandanten drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist somit nicht rechtskräftig. (APA)
(Quelle: salzburg24)