Ein stundenlanges Martyrium musste im vergangenen Oktober ein Dachs ertragen, der in eine Grube in der Krobatin-Kaserne in St. Johann im Pongau gefallen war. Eigentlich war ein Soldat angewiesen worden, dem Tier eine Tritthilfe zu legen, damit es sich selbst aus der Mulde auf der Hindernisbahn befreien kann. Stattdessen soll dieser aber gemeinsam mit einem befreundeten Jäger mindestens sieben Mal auf den Dachs geschossen haben, ehe er das schwerverletzte Tier am nächsten Tag erschlug. Im Februar müssen sich die beiden vor Gericht verantworten.
Ermittlungen gegen Soldat in St. Johann
Das Bundesheer bedauere den Vorfall „außerordentlich“, beteuerte Heeressprecher Rene Auer noch im Oktober gegenüber den Medien. Es sei sofort intern ermittelt worden, wie es zu dem Vorfall kommen konnte, schildert er heute im Gespräch mit SALZBURG24. Die Ergebnisse habe man an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Bewaffneter Jäger betritt Kaserne
Gegen den Berufssoldaten sei auch „umgehend ordnungsgemäß ein Disziplinarverfahren eingeleitet“ worden, der Mann habe schließlich eine Strafe von 400 Euro zahlen müssen. „Das liegt in unseren Möglichkeiten am oberen Rand“, führt Auer aus. Denn das Tierschutzgesetz fände im Rahmen des Militärstrafgesetzes keine Anwendung.
Dass ein nicht zuständiger und bewaffneter Jäger überhaupt eine Kaserne betreten konnte, sei einfach zu erklären: „Grundsätzlich darf ein Jäger eine Langwaffe führen.“ Da der beschuldigte Soldat den Jäger angefordert und am Kasernentor abgeholt hatte, sei er auch hineingelassen worden.
Duo steht im Februar vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen und bereits Anfang Jänner einen Strafantrag eingebracht, wie die Sprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger, auf S24-Anfrage mitteilt. Konkret werde dem Duo Tierquälerei und „schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht“, also Wilderei, vorgeworfen. Die Verhandlung soll am 17. Februar stattfinden.
Mayr-Melnhof sieht Fall „relativ gelassen“
Von Seiten der Salzburger Jägerschaft sind derzeit keine Konsequenzen für ihren Kollegen, der laut Informationen der Staatsanwaltschaft als Gastwirt arbeitet, angedacht. „Wir schauen mal, was bei Gericht herauskommt“, so Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof zu S24. Er sehe den Fall aber „relativ gelassen“ und stehe absolut hinter seinen Jägerinnen und Jägern. In seinen Augen käme der Beschuldigte nur deshalb zum Handkuss, „weil er angefordert wurde.“
Dachs nach Schüssen nicht tot
Der Vorwurf der Tierquälerei sei für ihn nicht nachvollziehbar. Das Tierschutzgesetz greife hier nicht, denn „die Jagd ist davon ausgenommen“, wie er erklärt. Der einzige Fehler sei gewesen, dass man sich nach den abgefeuerten Schüssen nicht vergewissert habe, ob der Dachs auch tatsächlich tot ist.
Sollte der Jäger entgegen den Erwartungen des Salzburgers verurteilt werden, werde ein Ehrengericht aktiv. „Bis dahin gilt für mich die absolute Unschuldsvermutung.“
(Quelle: salzburg24)