Covid-19-Gesetz

Pongauer Hotelier klagt wegen Verdienstentgangs

ABD0024_20160620 - WIEN - ÖSTERREICH: Ein Schild mit der Aufschrift "Verfassungsgerichtshof Österreich" am Montag, 20. Juni 2016, anl. einer öffentlichen VfGH-Verhandlung zur BP-Wahl-Anfechtung der FPÖ in Wien. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH

Veröffentlicht: 10. April 2020 13:49 Uhr
Der Großarler Hotelier Peter Hettegger (Pongau) will eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen. Laut einem Bericht des ORF Salzburg kritisiert er, dass durch das neue Covid-19-Gesetz anders als beim Epidemiegesetz der Verdienstentgang für die Hotels nicht entschädigt wird. Der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt, wenn einige Bevölkerungsgruppen mehr Opfer erbringen müssten als andere.

Das Fünf-Sterne-Hotel des Pongauers ist seit 16. März wie alle anderen Tourismusbetriebe geschlossen. Zunächst erfolgte die behördliche Sperre auf Basis des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950. Dieses Gesetz sieht für die Zeit der Sperre den Anspruch auf vollen Verdienstentgang vor.

Entschädigung nach Epidemiegesetz für Hotels gestrichen

Zehn Tage nach der Sperre hat die Regierung die behördliche Schließung durch das neue Covid-19-Gesetz ersetzt, damit ist die Verdienstentschädigung für die Hotels nach dem Epidemiegesetz gestrichen. "Das Gesetz im Nachhinein zu ändern, damit wir keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz haben, sondern im leeren Raum hängen und dadurch auch Tausende Arbeitsplätze verloren gehen werden, das können wir uns nicht gefallen lassen", kritisierte Hettegger gegenüber dem ORF.

Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

Sein Rechtsanwalt bereite bereits eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof vor, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. "In der konkreten Situation fordert der Gesetzgeber von uns allen zur Krisenbewältigung Opfer. Am Ende des Tages wird sich die Frage stellen, ob es Bevölkerungsgruppen gibt, von denen der Gesetzgeber ein größeres Opfer fordert als von anderen", erklärte Rechtsanwalt Konrad Ferner.

Arbeiter und Angestellte würden im wirtschaftlichen Ergebnis einen höheren Anteil ihres Schadens ersetzt bekommen, der im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Krise entsteht, als die Unternehmer. Ferner hält das für verfassungsrechtlich unzulässig. In einer schriftlichen Stellungnahme des Gesundheitsministeriums an den ORF hieß es, eine Beibehaltung der epidemiegesetzlichen Regelung nur für die Hoteliers wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Betrieben, deren Betretung durch das Covid-19-Maßnahmengesetz untersagt worden sei.

Pongauer hofft auf Erfolg vor Höchstgericht

Der Pongauer Hotelier geht davon aus, dass er und seine Familie diese Krise mit großer Kraftanstrengung finanziell stemmen können. Er hofft aber auf Erfolg vor dem Höchstgericht, ansonsten würden viele Tourismusbetriebe im Land die Krise wirtschaftlich nicht überstehen, gab er zu bedenken. Denn für die Zeit, die unter das neue Covid-19-Gesetz fällt, müssten sie hoffen, einen Bruchteil ihres Schadens aus dem Krisenbewältigungsfonds ersetzt zu bekommen.

(Quelle: apa)

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