Die 21-jährige Salzburgerin wurde nicht rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingte Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Ihr 32-jähriger Ex-Freund bekam zwei Jahre Haft, davon drei Monate unbedingt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der 22-jährige Bruder der Salzburgerin hat wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln ein Diversionsangebot im Form einer Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Der Staatsanwalt war damit einverstanden. Wenn der Angeklagte den Geldbetrag gezahlt hat, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt, erläuterte Gerichtssprecher Peter Egger.
Drogenhandel aus finanzieller Not
Aus einer finanziellen Not heraus habe die geständige junge Frau mit dem Suchtgifthandel begonnen, erklärte ihrer Verteidigerin vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Christina Bayrhammer). Mitte Juli 2019 ging dann der 32-Jährige eine Beziehung mit der Salzburgerin ein, er nächtigte in ihrer Wohnung in Salzburg. Der Tunesier, der sich großteils geständig zeigte, soll die Mutter von zwei Kleinkindern beim Dealen von insgesamt fünf Kilogramm Cannabis, 300 Gramm Kokain und 500 Ecstasy-Tabletten unterstützt und von ihr rund 40.000 Euro aus dem Drogenverkauf übernommen haben.
Bruder verkaufte Drogen für seine Schwester
Der 22-jährige Bruder verkaufte laut Anklage für seine Schwester im Zeitraum von August bis Dezember 2019 insgesamt 100 Gramm Cannabis um zehn Euro pro Gramm weiter. Den Erlös händigte er ihr aus. Der Bursch ist "voll umfänglich schuldig", erklärte sein Verfahrenshelfer. Die drei Angeklagten haben laut Staatsanwalt Alexander Winkler auch Drogen zum Eigenkonsum besessen.
Anonymer Hinweise führte zu Salzburgerin
Ein anonymer Hinweis brachte die Kriminalpolizei auf die Spur der jungen Salzburgerin. Bei einer Observation am 6. Dezember 2019 beobachteten die Beamten einige mutmaßliche Drogenkäufer, die in der Wohnung der Beschuldigten ein- und ausgingen. Die Polizisten stellten in der Wohnung mehrere 100 Gramm Cannabis und auch Ecstasy-Tabletten sicher. Die 21-Jährige wurde festgenommen. Sie besaß auch zwei verbotene Waffen, einen Teleskopschlagstock und einen Schlagring. Vor der Polizei legte sie ein umfangreiches Geständnis ab. Danach wurde die Frau wieder auf freiem Fuß gesetzt.
Faustschläge und Drohungen
Zwei Tage nach der Festnahme forderte ihr damaliger Freund die 40.000 Euro zurück, die sie auf seinen Wunsch vorübergehend bei einer anderen Person versteckt hatte. Als sich die 21-Jährige weigerte, das Geld herauszugeben, soll er ihr einige Faustschläge verpasst und ihr gedroht haben, sie umzubringen. Schließlich übergab sie ihm den geforderten Betrag. Der Tunesier zog aus ihrer Wohnung aus. Daraufhin erstattete sie Anzeige und belastete ihn, mit ihr gemeinsam einen Suchtgifthandel größeren Ausmaßes betrieben und auch ihren Ex-Lebensgefährten, den Vater ihrer zwei Kinder, mit dem Umbringen bedroht zu haben.
Tunesier Ende 2019 im Flachgau verhaftet
Der Tunesier wurde am 30. Dezember 2019 im Flachgau festgenommen. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger Kurt Jelinek sieht darin eine Ungleichbehandlung, da die Erstangeklagte im Gegensatz zu seinem Mandanten nicht in U-Haft genommen wurde. Die Frau habe sich zudem in Widersprüche verwickelt, sagte der Anwalt.
Die Verteidigerin der 21-Jährigen gab zu bedenken, dass die junge Frau mit dem Drogenhandel aufhören habe wollen. Der 32-Jährige habe aber aggressiv reagiert, deshalb habe sie unter Angst weitergemacht. "Sie war am 6. Dezember schon froh darüber, dass das Ganze aufgeflogen ist."
(Quelle: apa)