Die Informationsschreiben an all jene, die heuer erstmals eine Steuergutschrift für 2017 bekommen, werden Anfang August verschickt. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt dann, wenn bis Ende Juni kein Steuerausgleich für das Vorjahr eingereicht wurde und ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden, wo es zu einer Steuergutschrift kommt und es aufgrund der Aktenlage keine sonstigen Absetzbeträge gibt.
Steuerausgleich vereinfacht
2017 wurden für das Jahr davor rund 770.000 Bescheide mit einer Gutschrift ausgestellt, für die keine Erklärung abgegeben werden musste. Das sind laut Ministerium rund 21 Prozent der bisherigen Guthabensbescheide für das Veranlagungsjahr 2016. In Summe wurden rund 183 Mio. Euro an Steuergutschriften automatisch ausbezahlt.
Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) zog eine positive Bilanz, werde damit doch die Serviceleistung der Finanzverwaltung weiter ausgebaut. "Mit der automatischen Datenübermittlung von Sonderausgaben, wie zum Beispiel von Spenden, erreichen wir ebenso wichtige Vereinfachungen", so Löger. Datenschutzrechtliche Probleme sieht der Ressortchef dabei nicht, gegenüber Ö1 erklärte er, "alles Rechtliche" sei geprüft.
(APA)
(Quelle: salzburg24)