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2,7 Kilogramm Cannabis bei Tiroler Gemeinderat gefunden

Veröffentlicht: 27. November 2014 12:27 Uhr
Bei der Hausdurchsuchung beim Innsbrucker Gemeinderat Alexander Ofer (Inn Piraten) wegen des Verdachts der Vorbereitung des Suchtgifthandels ist die Tiroler Polizei offenbar in großem Umfang fündig geworden.

2,7 Kilogramm Cannabis hätten die Ermittler in Ofers Wohnung, gebunkert in einem Safe, sichergestellt, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Donnerstagsausgabe. Der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, wollte dies gegenüber der APA unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht kommentieren.

Diverse Drogen sichergestellt

Gegen Ofer würden Untersuchungen wegen des Verdachts des Drogenhandels bzw. der Vorbereitung zu einem solchen sowie des Betruges laufen. Die "TT" berichtete von 2.200 Gramm Marihuana, 500 Gramm Haschisch, 13 Gramm Kokain sowie 34.000 Euro, die in der Wohnung des "Piraten" sichergestellt worden seien.

Ofer: „Mein persönlicher Vorrat“

"Das war mein persönlicher Vorrat, mit meinem Geld bezahlt. Mein Eigentum", sagte Ofer der APA. Mit Dealerei habe er "nichts am Hut", beteuerte der Innsbrucker Gemeinderat, der sich zur Zeit in München aufhält. Dort sei er kürzlich am Flughafen, aus den Niederlanden kommend, vorläufig festgenommen worden. Am Freitag werde er zurück in Innsbruck sein, wo er von der Staatsanwaltschaft einvernommen werde. An politische Konsequenzen denkt der Mandatar nicht. "Warum auch? Ich bin unschuldig", meinte er und kritisierte das "Tamtam um nichts".

Studie gegen Cannabis-Entkriminalisierung

Ofer hatte sich bisher mit dem Verweis auf das "Inn Piraten"-Programm "THC4all" verteidigt. Dabei propagierte der Gemeinderat die Teilnahme an einer angeblich wissenschaftlichen Studie. Die Piraten wollen nach eigenen Angaben Kiffer entkriminalisieren und warben auch noch Donnerstagvormittag auf ihrer Homepage für die 'thc4allCard'.

Hanf gibt's für Geldgeber

Für drei Euro "Crowdfunding-Einlage" sollte das Hanf am 22. Dezember allen "Geldgebern" für wissenschaftliche Zwecke überreicht werden. "Wir haben Probanden", behauptete Ofer. Für medizinische und wissenschaftliche Zwecke sei das alles erlaubt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte jedoch, dass dies nur für ein Institut mit einer entsprechenden Berechtigung erlaubt sei.

 

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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