Welt

90 Prozent Zinsen bei Pfandleihe für Linzer Gericht zu hoch

Veröffentlicht: 13. Oktober 2015 10:47 Uhr
Das Landesgericht Linz hat einen Autopfandleiher verurteilt, weil die von ihm verlangten Zinsen von 90 Prozent zu hoch seien. Das berichtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Sozialministeriums klagte, am Dienstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der beklagte Autopfandleiher verwendete eine Zinstabelle, in der die Zinsen numerisch (also nicht prozentuell) und pro Monat (also nicht pro Jahr) angegeben wurden. Beispielsweise: Für ein 300-Euro-Darlehen Zinsen in der Höhe von 22,50 Euro pro Monat. Hochgerechnet auf ein Jahr sind 270 Euro fällig. Das ist ein Jahreszinssatz von 90 Prozent - inklusive weiterer Nebengebühren sogar bis zu 99 Prozent.

Das Gericht schloss sich der Meinung des VKI an: Für den durchschnittlichen Kunden sei eine Berechnung des "effektiven" Jahreszinssatzes anhand der Tabelle ohne Taschenrechner kaum möglich. Die gewählte Aufmachung der Zinsentabelle "verschleiert" daher die tatsächliche Zinslast. Zudem sei die Höhe des Zinssatzes "sittenwidrig".

Darüber hinaus bestätigte das Gericht, dass auch Autopfandleiher die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten haben. Im Normalfall ist es nicht auf Kreditverträge anwendbar, bei denen der Kreditnehmer nur mit einer dem Kreditgeber übergebenen Sache haftet. Bei der beklagten Firma war es aber üblich, dass das verpfändete Auto weiterhin bei den Kreditnehmern blieb. Sie warb sogar damit, dass sie ihre Kraftfahrzeuge weiterbenützen durften. Aber gerade deswegen kommt die Ausnahme des Verbrauchergesetzes nicht zur Anwendung und der Pfandleiher hat die gesetzlichen Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes einzuhalten. Der Anbieter muss den Effektivzinssatz ausweisen. Dem Kunden steht zudem ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu.

(Quelle: salzburg24)

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