Urteil

AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole verurteilt

01.07.2024, Sachsen-Anhalt, Halle (Saale): Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, sitzt im Saal des Landgerichts Halle/Saale. Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera die ersten beiden Wörter der Parole ·Alles für Deutschland· ausgesprochen haben. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Veröffentlicht: 01. Juli 2024 14:29 Uhr
Björn Höcke, der Vorsitzende der Thüringer AfD, wurde heute der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Er muss eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro bezahlen.

Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro. Der 52-Jährige ging in Revision.

Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer Veranstaltung seiner Partei im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" beziehungsweise animierte sein Publikum dazu.

(Quelle: apa)

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