Es tue ihm leid gegenüber der rechtssuchenden Bevölkerung, die damit vermehrt an die Rechtsberatung bei den Bezirksgerichten verwiesen wird, versprach Wolff, dass die unentgeltliche Erst-Auskunft sofort wieder aufgenommen wird, wenn die Anwälte ihre Tarifanpassung bekommen. Aber es gebe "keinen anderen Berufsstand, der sieben Jahre lang eine Nulllohnrunde hatte". Seit 2008 sei der gesetzliche Tarif nicht mehr angepasst worden, damit betrage die Geldentwertung bereits 15 Prozent. Wolff fordert eine Anpassung in diesem Ausmaß.
Dies nicht nur im Interesse seiner Standeskollegen, betonte er, sondern auch für die Bevölkerung. Denn wenn sich ein Bürger in einem Zivilverfahren erfolgreich wehrt, bekommt er einen Kostenersatzzuspruch, berechnet auf Basis des Anwaltstarifs. Es bekämen also auch die Bürger heute weniger als vor sieben Jahren, betonte Wolff. Beschlossen wurde die Maßnahme am Samstag beim "Anwaltsparlament" in Feldkirch.
Mit der "Ersten Anwaltlichen Auskunft" bieten die Rechtsanwaltskammern in konkreten Fällen ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch über die Rechtslage und die weitere Vorgangsweise. 2014 wurde dieses Service von 18.000 Bürgern in Anspruch genommen.
(Quelle: salzburg24)