Der Vizekanzler betonte, man werde sich eng mit der Regierung in Berlin koordinieren. Auch müsse ein Schließen der Grenzen durch Deutschland angesichts weiterer Flüchtlingsströme nicht befürchtet werden, da dann Chaos drohe. "Deutschland wird keine andere Möglichkeit haben, als das geordnet zu machen", sagte Mitterlehner. Einen "Plan B" für eine Grenzschließung brauche es daher nicht. Weiters sprach sich Mitterlehner für eine Verschärfung des Asylrechts aus. Der Familiennachzug bei Flüchtlingen müsse an die Selbsterhaltungsfähigkeit der Schutzsuchenden gekoppelt werden.
"Flughafenverfahren" auch an Landgrenzen anwenden
Bei den beschleunigten Asylverfahren soll das an Flughäfen bereits existierende Verfahren, bei dem Asylanträge in Transitzonen bewertet werden, auf die Landgrenzen übertragen werden. Dazu laufen dem Sprecher zufolge derzeit die politischen Gespräche. Insbesondere die CSU hat sich für eine solche gesetzliche Regelung ausgesprochen.
Dieses 1993 eingeführte Schnellverfahren mit verkürzten Verfahrensrechten für die Betroffenen wird deshalb "Flughafenverfahren" genannt, weil Flüchtlinge, die per Flugzeug aus einem sicheren Herkunftsland oder ohne gültige Papiere einreisen, in einer geschlossene Flüchtlingsunterkunft auf dem Flughafen festgehalten werden, bis über ihre Einreise entschieden ist. Fehlen allerdings Ausweispapiere für eine Zurückweisung und muss die deutsche Bundespolizei diese erst im Ausland besorgen, können Asylsuchende bis zu 18 Monate in der geschlossenen Unterkunft festgehalten werden.
UNHCR sieht dies "insgesamt äußerst problematisch"
Das bisher praktizierte "Flughafenverfahren" gilt für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für Asylbewerber ohne Ausweise, die über einen Airport einreisen wollen und um Asyl ansuchen. Das Asylverfahren wird vor der Einreise im Transitbereich des Flughafens durchgeführt. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bezeichnete das Flughafenverfahren wegen der Verkürzungen der Verfahrensrechte für Asylbewerber bereits 2012 als "insgesamt äußerst problematisch". Dies gelte in besonderem Maße für unbegleitete Kinder und Menschen, die aufgrund von Gewalterlebnissen traumatisiert seien.
(APA)
(Quelle: salzburg24)