Zur Verbrechensbekämpfung

Aus für grundlose Datenspeicherung in Deutschland

Veröffentlicht: 20. September 2022 16:35 Uhr
Das grundlose Speichern von Telekommunikationsdaten, das bisher in Deutschland gang und gäbe war, wurde nun vom EuGH gekippt. Solch sensible Daten dürfen künftig nur noch bei einer ernsten Bedrohung der nationalen Sicherheit gespeichert werden.
SALZBURG24 (AG)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland aufgehoben. Die Luxemburger Richter erklärten die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht. Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Bisher Daten zur Verbrechensbekämpfung gespeichert

Laut EuGH dürfen die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich, hieß es in dem neuen Urteil. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

"Nur bei Verdacht einer schweren Straftat"

Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte in Berlin: „Der Koalitionsvertrag macht klar, was jetzt zu tun ist. Es gibt keine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten mehr."„Solche Daten könnten künftig nur noch dann gespeichert werden, wenn „ein ausreichender Anlass, also der Verdacht einer schweren Straftat und ein plausibler Grund dafür vorliegt, dass diese Daten mit dieser Tat in Verbindung stehen.“ Buschmann kündigte an, er wolle binnen zwei Wochen einen Referentenentwurf für ein neues Gesetz vorlegen, um schnell eine klare Rechtslage zu haben. Auf Twitter schrieb er nach der Urteilsverkündung: „Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen.“

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, der Europäische Gerichtshof habe deutlich klargestellt, welche Daten zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gespeichert werden dürften. Er habe auch ausdrücklich entschieden: „IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können.“ Zudem gestatte er gezielte Anordnungen zum Speichern für bestimmte Orte wie etwa Flughäfen, Bahnhöfe oder für Gegenden mit hoher Kriminalitätsbelastung. Diese rechtlichen Möglichkeiten müssten nun auch genutzt werden, sagte Faeser.

Datenschutz wird neu geregelt

Die bisherige deutsche Regelung, die wegen rechtlicher Unsicherheiten seit 2017 nicht mehr angewandt wird, kann nach Ansicht der Richter sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen ermöglichen – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens oder das soziale Umfeld. Damit könne ein Profil dieser Personen erstellt werden. Dies sei ein Grundrechtseingriff, der eine gesonderte Rechtfertigung erfordere, erklärten die Richter. Der EuGH blieb damit seiner Linie treu. Das höchste EU-Gericht hatte in den vergangenen Jahren immer wieder nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt oder stark eingeschränkt.

Die SpaceNet AG, die die Klage angestrengt hatte, begrüßte das Urteil: „Nach sechs Jahren Verfahren sind wir froh, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung endlich geklärt ist. Jetzt herrscht wieder Rechtssicherheit für die Internetbranche, unsere Kunden und alle Bürger“, sagte der Vorstand der SpaceNet AG, Sebastian von Bomhard.

Bei den Beratungen der Ampel-Regierung über eine Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung müssten zwei Dinge berücksichtigt werden, forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der deutschen Polizei, Jochen Kopelke: In welchem Umfang Daten an die Ermittlungsbehörden übergeben würden, dürfe nicht im Ermessen der Telekommunikationsanbieter liegen. Außerdem schränke eine kurze Speicherdauer den Nutzen drastisch ein. Er sagte: „Eine rechtskonforme und im polizeilichen Alltag funktionierende Speicherung von Verkehrsdaten ist gleichsam praktizierter Opferschutz und optimierte Strafverfolgung.“

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(Quelle: apa)

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