Zahlreiche vermögende Österreicher wollten so ihr Schwarzgeld vor dem Zugriff der Finanz schützen. Nun müssen sie ihr Vermögen doch versteuern.
Grund dafür ist das Kapitalzufluss-Meldegesetz, das gemeinsam mit dem Aus fürs Bankgeheimnis am 7. Juli das Parlament passierte. Demnach müssen Banken bis spätestens Ende 2016 Vermögenstransaktionen ab 50.000 Euro aus der Schweiz (zwischen 1. Juli 2011 und 31. Dezember 2012) sowie aus Liechtenstein (zwischen 1. Jänner 2012 und 31. Dezember 2013) den Finanzbehörden melden.
Betroffen sind natürliche Personen (keine Geschäftskonten) und liechtensteinische Stiftungen sowie stiftungsähnliche Strukturen, erklärte die Partner-Treuhand Wirtschaftstreuhandgesellschaft aus Wels am Freitag. Gemeldet werden die persönlichen Daten, die Konto- oder Depotnummer sowie der jeweilige Geldbetrag.
Die betroffenen Steuerhinterzieher können entweder Selbstanzeige erstatten oder die Bank beauftragen, eine Pauschale von 38 Prozent der rücküberwiesenen Beträge an die Finanz zu überweisen. Die Bank muss den schriftlichen Auftrag dazu bis spätestens 31. März 2016 erhalten. Durch diese Einmalzahlung sind etwa Einkommensteuer, Umsatzsteuer, aber auch Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Stiftungseingangs- und Versicherungssteuer abgegegolten. Das ganze gilt nicht, wenn die Vermögenswerte aus einer Vortat zur Geldwäsche stammen, so Partner-Treuhand.
Straffreiheit können die Steuersünder auch mittels Selbstanzeige erlangen. Der Zuschlag hier beträgt fünf bis 30 Prozent. Für jene, die "nur" Steuern auf Zinserträge hinterzogen haben, kann eine Selbstanzeige günstiger sein. Wenn allerdings die Quelle selbst nicht versteuert wurde (inklusive Einkommen- und Umsatzsteuer), dürfte die anonyme Einmalzahlung die bessere Variante sein. Das Finanzstrafrecht ermöglicht nur eine strafbefreiende Selbstanzeige pro Abgabenart und Jahr, schränken die Wirtschaftstreuhänder ein.
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich gilt seit 1. Jänner 2013, jenes mit Liechtenstein trat ein Jahr später in Kraft. Österreicher, die ihr unversteuertes Geld bei Schweizer oder Liechtensteiner Banken gebunkert hatten, hatten die Möglichkeit, das Vermögen pauschal und anonym mit 15 bis 38 Prozent besteuern zu lassen. Von den Zinserträgen zogen die Banken fortan 25 Prozent ab und überweisen die Steuer an den österreichischen Fiskus. Eine andere Option war eine Selbstanzeige, auch mit dieser konnten die Steuersünder einer Strafe entgehen.
Wieviele Personen die Möglichkeit der Legalisierung nicht genutzt haben, also ihr Schwarzgeld noch schnell vor Inkrafttreten der Abkommen nach Österreich geschafft haben, ist nicht bekannt. Es könnte sich Schätzungen zufolge um Vermögen zwischen 3 und 12 Mrd. Euro handeln. Die "Abschleicher"-Regelung könnte dem Staat einen dreistelligen Millionenbetrag in die Kassen spülen. Die geltenden Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein haben bisher knapp 1 Mrd. Euro gebracht.
(Quelle: salzburg24)