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BayernLB will Kreditrückzahlungen von Österreich

Veröffentlicht: 27. November 2014 16:44 Uhr
Der Hypo-Streit ist wieder eskaliert: 14 Tage hat die Republik Österreich aus Sicht der Bayern Zeit, um 2,4 Mrd. Euro auf Konten der Bayerischen Landesbank zu überweisen. Danach könnte die Bank Österreich direkt klagen - man halte sich "alle rechtlichen Möglichkeiten offen". Österreich sieht sich hingegen weiter nicht in der Pflicht und stellt auch eine Kreditrückzahlungsverpflichtung in Abrede.

Es geht um gerichtsanhängige Milliardenkredite, die die BayernLB in ihre einstige Mehrheitstochter Hypo Alpe Adria gepumpt hat und die noch immer in der Hypo (heute: Bad Bank Heta) stecken. Österreichs Rechtsauffassung ist nach wie vor, dass dieses Geld - weil Eigenkapitalersatz - nicht zurückgezahlt werden muss. Um dieses Geld wird seit Monaten mit harten Bandagen vor Gericht gestritten, auch in diesen Tagen. Der Ton ist hier zuletzt scharf geworden.

In einem Brief an den österreichischen Finanzminister hat die BayernLB die Republik Österreich heute aufgefordert, ihr die strittigen Refinanzierungslinien zurückzuzahlen.

Die Forderung aus der Garantiehaftung leitet die BayernLB aus dem Vertrag über den Notverkauf der Hypo vom 29. Dezember 2009 an die Republik Österreich ab. Darin heißt es: "Im Falle der Aufspaltung der Bank oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme, nach der die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist, wird der Bund (Österreich) die BayernLB rechtzeitig im Vorhinein verständigen und stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB an die Bank sicher".

Weil die Republik Österreich - so jedenfalls die Lesart in Bayern und in Brüssel - im Zuge der Notverstaatlichung der Kärntner Krisenbank für die Kredite der Bayern in der Hypo bürgte, hat die EU diese Garantien als Beihilfen eingestuft. Dagegen hat Österreich Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht.

Im Finanzministerium wurde heute die österreichische Rechtsposition noch einmal bekräftigt: Die Behauptung der BayernLB, wonach die Republik Österreich für ihre Refinanzierungslinien eine Garantie übernommen hat, sei "unzutreffend" und seit 2012 schon Gegenstand eines Streitverfahrens vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg.

Die Bayern würden sich zudem "zu Unrecht" auf Bestimmungen des Notverstaatlichungsvertrags berufen, wenn von der Bereitstellung von Liquidität durch die BayernLB die Rede sei. Aus der Veräußerung des Südosteuropanetzwerkes durch die "Heta" resultieren aus Sicht des österreichischen Finanzministeriums im übrigen auch keine vertragsrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich gegenüber der Bayerischen Landesbank.

Die Bayerische Landesbank forderte in dem Schreiben die Republik Österreich auf, binnen 14 Tagen ab Zugang des mit 26. November datierten Schreibens die noch offenen und fälligen Forderungen aus ihren Darlehen und Kreditlinien zu überweisen. Die aufgelaufenen Zinsen würden mit gesondertem Schreiben in Rechnung gestellt, wurde ergänzt.

(Quelle: salzburg24)

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