Trotz seines Hausarrests in einem anderen Fall war Nawalny am Dienstag nach einer weiteren Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung zu einer Demonstration seiner Anhänger gegangen. Dabei war der 38-Jährige festgenommen worden. Einen Haftantrag der Strafvollzugsbehörden wegen des Verstoßes wies ein Gericht zurück. Zur Begründung hieß es, das Urteil sei bereits gefallen und die Strafprozessordnung werde in diesem Fall nicht angewendet. Eine Entscheidung könne nur ein Berufungsgericht fällen.
Bei der spontanen, nicht genehmigten Protestaktion der Nawalny-Anhänger im Zentrum von Moskau waren Berichten zufolge rund 250 Menschen festgenommen worden. Die meisten wurden anschließend wieder freigelassen, etwa 70 blieben über Nacht in Gewahrsam. Zu der Demonstration gegen das Urteil waren auch Nawalny-Kritiker gekommen. Vereinzelt kam es zu kleineren Auseinandersetzungen.
(Quelle: salzburg24)