Flugzeugbauer Boeing kann für zwei tödliche Flugzeugabstürze von 737-Max-Maschinen vor rund fünf Jahren strafrechtlich verfolgt werden.
Das Unternehmen habe gegen Verpflichtungen aus einer Vereinbarung verstoßen, die Boeing vor einer strafrechtlichen Verfolgung der Abstürze bewahrt habe, heißt es in einem Schreiben des US-Justizministeriums vom Dienstag. Bei den Abstürzen Ende 2018 und Anfang 2019 waren insgesamt 346 Menschen ums Leben gekommen.
Boeings Krisenjet 737 Max darf nach fast zwei Jahren Flugverbot auch in Europa wieder abheben. Die europäische Luftfahrtbehörde EASA gab am Mittwoch grünes Licht, wie sie mitteilte.
Boeing erklärte, das Unternehmen sei der Ansicht, die Bedingungen der Vereinbarung eingehalten zu haben. Im Rahmen der Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft verpflichtete sich der US-Flugzeughersteller, die Familien der Opfer zu entschädigen und seine Compliance-Praktiken zu überarbeiten.
(Quelle: apa)
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