Unterlassungsklage

Boris Becker gewinnt vor Gericht gegen Oliver Pocher

Veröffentlicht: 28. November 2023 15:02 Uhr
Eine Unterlassungsklage gegen Komiker Oliver Pocher hat der frühere deutsche Tennis-Star Boris Becker in zweiter Instanz durchgesetzt. Pocher darf nun Bildsequenzen eines Fernsehbeitrages nicht weiterverbreiten.
SALZBURG24 (mem)

Deutschlands Ex-Tennisstar Boris Becker (56) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Komiker Oliver Pocher in zweiter Instanz durchgesetzt. Pocher sei es nun untersagt, strittige Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiter zu verbreiten, urteilte die Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Dienstag in Freiburg. Außerdem müsse Pocher die Bildsequenzen löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht seien.

Strittige Sequenzen in "Pocher – gefährlich ehrlich"

Strittig waren Sequenzen eines Fernsehbeitrags aus der RTL-Sendung "Pocher – gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Das Gericht folgte mit seinem Urteil nicht dem Offenburger Landgericht. Es hatte vor einem Jahr die Klage Beckers gegen Pocher (45) in erster Instanz zurückgewiesen.

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Die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte bereits Mitte des Monats gesagt, bei der Darstellung von Prominenten gebe es Grenzen: "Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes - gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde - hinnehmen muss."

(Quelle: apa)

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