In einer ersten Reaktion auf das Urteil des Oberlandesgerichts Wien verwies das Innenministerium auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Diese habe die Anordnung gegeben, somit habe eine Justizstelle eine Entscheidung einer anderen geprüft. Grundsätzlich gelte selbstverständlich, dass Urteile in einem Rechtsstaat zu respektieren seien, hieß es aus dem Innenressort zur APA.
Beweismittel müssen nicht vernichtet werden
Die WKStA selbst teilte Dienstag in einer Aussendung mit, dass "jetzt geprüft werden muss, welche unmittelbaren Auswirkungen ... damit einhergehen", also wie mit den Ermittlungsergebnissen umzugehen ist, die auf Basis der Hausdurchsuchungen gewonnen wurden. Das OLG wies in einer Aussendung auf eine OGH-Entscheidung hin, wonach diese Beweismittel nicht vernichtet werden müssen. Ob sie verwertet werden, wäre erst in einer Hauptverhandlung zu entscheiden - und dagegen wäre dann ein Rechtsmittel möglich.
WKStA: Tatverdacht hat sich deutlich manifestiert
Dass es zu einer Hauptverhandlung kommt, ist durchaus möglich. Denn die WKStA ließ in ihrer Aussendung wissen, dass sich der "ursprünglich angenommene Tatverdacht gegen einzelne Beschuldigte deutlich manifestiert hat" - und die Ergebnisse nun in weiteren Verfahren ausgewertet und geprüft werden. Das Verfahren läuft gegen acht Beschuldigte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches und unterschiedlicher Korruptionsdelikte. Konkret geht es um das Kopieren und Speichern von eigentlich zu löschenden Daten bzw. unterlassene diesbezügliche Anweisungen sowie die Weitergabe in Österreich hergestellter nordkoreanischer Reisepass-Rohlinge an Südkorea.
(APA)
(Quelle: salzburg24)