Urteil im Terror-Prozess

Deutscher Ex-Offizier fasst Haftstrafe aus

ARCHIV - 08.07.2022, Hessen, Frankfurt/Main: Der Angeklagte Franco A. steht hinter der Anklagebank im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main. Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen Oberleutnant der Bundeswehr die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat vor. Der Angeklagte soll aus rechtsextremistischen Motiven Anschläge auf Politiker und Künstler geplant zu haben. (zu dpa: «Urteil gegen Bundeswehroffizier Franco A. erwartet») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Veröffentlicht: 15. Juli 2022 15:01 Uhr
Der wegen Terrorverdachts angeklagte deutsche Ex-Bundeswehroffizier Franco A. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand ihn am Freitag unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat für schuldig.
SALZBURG24 (tp)

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Flughafen Wien-Schwechat festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Toilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass der 1989 geborene Franco A. die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte - trotz fehlender Arabischkenntnisse.

Festnahme am Wiener Flughafen

Er war zwischenzeitlich aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Als er von österreichischen Ermittlern nach der Festnahme auf dem Flughafen Wien befragt wurde, war nämlich nicht bekannt, dass dieser in Deutschland auch als Flüchtling registriert war. "Sonst hätte er nicht als freier Mann gehen können", sagte Friedrich Köhl, Sprecher der Korneuburger Staatsanwaltschaft Ende April 2017 gegenüber der APA.

Weil der Mann die geladene Waffe mit 7,65 mm Kaliber auf einem WC auf dem Flughafen versteckt hatte, wurde gegen den deutschen Oberleutnant ein Verfahren in Korneuburg geführt. Der Mann habe sich in der Vernehmung Anfang Februar nur als deutscher Staatsbürger zu erkennen gegeben.

Er habe angegeben, die Waffe "hinterlegt" zu haben, weil er heimfliegen und sie nicht mit an Bord eines Flugzeugs nehmen "wollte". Für Köhl waren die Aussagen des Mannes "unglaubwürdig". Der Soldat, der keine Erlaubnis für die Waffe hatte, sagte laut Medienberichten auch, dass er die Walther PPK im Jänner in einem Gebüsch gefunden habe. Er habe sie abgeben wollen, allerdings darauf vergessen und sie deswegen versteckt.

Bundeswehroffizier mit falscher Identität

Der Deutsche sei nach der Vernehmung dennoch wieder auf freien Fuß gesetzt worden, sagte Köhl damals unter Hinweis auf den mit Deutschland geordneten Rechtshilfeverkehr. Die Waffe sei sichergestellt worden. Untersuchungshaft für einen Waffenfund sei unverhältnismäßig. Üblicherweise werde so eine Tat mit einer Geldstrafe geahndet, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Mit seiner falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die deutsche Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte. Franco A. bestritt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland.

Urteil im Terror-Prozess

Die Vertreterin der deutschen Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Die Verteidiger hatten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt, der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat, gefordert und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

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(Quelle: apa)

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