Der Deutsche Bundestag hat am Dienstag Grundgesetzänderungen für ein Billionen-Finanzpaket für Sicherheit und Investitionen beschlossen. Geld fließt vorerst aber noch nicht. Zur Befüllung etwa des neuen, 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens muss der neue Bundestag mit einem Errichtungsgesetz die Kreditermächtigungen beschließen – dazu reichen dann einfache Mehrheiten, etwa wenn Union und SPD eine Koalition bilden.
Neue Schulden für Infrastruktur und Klimaschutz
Über drei Hebel wird die Schuldenaufnahme ausgeweitet: Für Verteidigung wie auch für Zivilschutz, Nachrichtendienste und Militärhilfe für die Ukraine wird die Schuldenbremse gelockert. Aus neuen Schulden kann der Bund zudem einen Ausgabentopf von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz auflegen. Legt man Verteidigungsausgaben von bis zu drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) jährlich zugrunde, wird eine zusätzliche Neuverschuldung des Bundes von einer Billion Euro oder mehr möglich. Zudem wird eine Nettoneuverschuldung der Länder ermöglicht.
Für „Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ gibt es keine Kreditobergrenze mehr. Dies ergibt sich daraus, dass diese Ausgaben oberhalb von mehr als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen. Ein Prozent des BIP entsprach 2024 rund 43 Milliarden Euro. Darunter fällt auch die Militärhilfe an die Ukraine.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte jüngst gesagt, man rede über einen Verteidigungsaufwand von eher drei als zwei Prozent des BIP jährlich. Allein das wären auf Grundlage des BIP 2024 etwa 129 Milliarden Euro pro Jahr.
In einem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes heißt es: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“ Zudem wird im Grundgesetz festgehalten, dass die dafür erforderlichen Kredite nicht unter die Schuldenbremse fallen. Das Sondervermögen soll für einen Zeitraum von zwölf Jahren gelten. Erstmals steht damit auf Druck der Grünen auch das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 explizit im Grundgesetz.
Deutsche Bundesländer können sich neu verschulden
Auch für die Länder gibt es künftig die Möglichkeit der strukturellen Neuverschuldung, und zwar in gleicher Höhe wie laut Schuldenbremse für den Bund. Alle Länder zusammen dürfen neue Schulden von bis zu 0,35 Prozent des BIP machen. Das entspricht derzeit etwa einer Summe von 15 Milliarden Euro. Die Aufteilung der jeweils zulässigen Kreditaufnahme auf die Länder soll ein Bundesgesetz regeln. Mit der Grundgesetzänderung wird direkt auch Landesrecht etwa in deren Verfassungen aufgehoben, das eine höhere Schuldenaufnahme verhindern würde.
(Quelle: apa)