Zudem endet nach drei Monaten Aufenthalt die Residenzpflicht, die Asylbewerber an den Bezirk der Ausländerbehörde bindet. Stattdessen gibt es eine neue Wohnsitzauflage für Asylbewerber und Flüchtlinge, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist. So sollen die Sozialkosten der Länder gerecht verteilt werden.
Das Kabinett setzte eine Protokollerklärung um, mit der die Bundesregierung am 19. September die Zustimmung des Bundesrates zum umstrittenen Asylkompromiss erreicht hatte. Damit waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer eingestuft worden, damit Asylbewerber aus diesen Ländern schneller zurückgewiesen werden können. Das grün-rot regierte Baden-Württemberg hatte der Bundesregierung im Bundesrat nach den Zugeständnissen überraschend zur Mehrheit verholfen. Asylbewerber bekommen künftig auch vorrangig Geld- statt Sachleistungen, sobald sie die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben.
(Quelle: salzburg24)