Im Jänner wurde demnach rund 5.000 Flüchtlingen die Einreise verweigert. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (etwa 1.200), Marokko (700), Iran (600), Syrien (500) und Irak (500). In den ersten drei Februarwochen wurden weitere 2.300 Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen. Für diese gibt es noch keine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern.
Laut dem deutschen Innenministerium können Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 5 des Schengener Grenzkodexes nicht erfüllen, im Einklang mit Artikel 13 des Schengener Grenzkodexes und Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie dort kein Asyl beantragen. Zu den Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex gehört unter anderem der Besitz gültiger Reisedokumente und Visa sowie der Besitz ausreichender finanzieller Mittel.
(Quelle: salzburg24)