Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben. Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe wegen solcher Delikte soll eine Ausweisung prinzipiell möglich sein - egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Asylbewerbern, die Straftaten begehen, soll in Zukunft konsequenter als bisher die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden.
Straftaten "von erheblichem Ausmaß"
Im Gesetzentwurf heißt es, wenn Asylsuchende oder andere Ausländer in Deutschland Straftaten "von erheblichem Ausmaß" begingen, könne dies den gesellschaftlichen Frieden und die Akzeptanz für die Zuwanderung und Flüchtlingsaufnahme gefährden. Außerdem beförderten Ereignisse wie in der Silvesternacht Ressentiments gegenüber Ausländern und Asylbewerbern, die sich hier rechtstreu verhielten.
Köln: Ermittlungen in 35 Fällen
In Köln hatten in der Silvesternacht Gruppen von Männern Frauen umzingelt, bestohlen und sexuell bedrängt. Unter den Verdächtigen waren auch Asylwerber. Inzwischen wird laut Kölner Staatsanwaltschaft gegen 35 Beschuldigte ermittelt. Dabei handle es sich überwiegend um Nordafrikaner.
(APA)
(Quelle: salzburg24)