Nach dem ÖVP-Modell soll der Uhudler in das österreichische Weingesetz, dessen Novellierung derzeit auch das Parlament beschäftigt, als Obstwein Eingang finden. Das Landesverwaltungsgericht habe jedoch bereits festgestellt, dass ein Versuch, bestimmte Weintraubensorten als Obstgewächse zu bezeichnen und damit aus den verbotenen Trauben legales Obst zu machen, eine Umgehung von EU-Recht darstelle und somit jedenfalls unzulässig sei, argumentierte Dunst.
Zur Pressekonferenz in Stegersbach hatte die Landesrätin einen weißen Tetrapak mit der Aufschrift "Obstwein" mitgebracht: "So würde der Uhudler in Zukunft ausschauen: Dann ist er kein Uhudler-Wein, sondern dann ist er nur mehr ein Obstsaft, der dann in Tetra-Packungen viel billiger verkauft wird."
Dunst ortet nach zwei Runden Tischen mit Winzern, wo man sich dafür ausgesprochen habe, eine Lösung zu suchen, dass der Uhudler auch in Zukunft als Wein verkauft werden kann, nun eine "Kehrtwende" in Richtung Obstwein-Lösung, wie sie von der ÖVP im Burgenland und auch von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) favorisiert werde.
Ihre Strategie sei klar: Sie wolle sich weiter um die Zulassung von Rebsorten für den Weinbau bemühen. Eine langfristige Rechtssicherheit gebe es nur, wenn man die bereits laufenden Untersuchungen durch das Bundesamt für Weinbau fortsetze. Nur dann werde man wissen, welche Uhudler-Sorten es gebe und welche vermischte Direktträger-Sorten seien. Bei Direktträgersorten, die mit anderen Weinsorten vermischt sind, wie etwa bei der Rebsorte Delaware, bestehe kein EU-Verbot sondern nur eine Einschränkung aufgrund der burgenländischen Weinbauverordnung. Diese Einschränkung solle demnächst aufgehoben werden.
Sollten die Uhudler-Winzer bei einem Treffen kommende Woche die Ergebnisse zweier Runder Tische für obsolet erklären und sich doch für die Obstwein-Variante aussprechen, dann werde sie das akzeptieren, meinte Dunst: "Aber wehe denen, die unseren Uhudler-Wein umbringen, und es wird dann trotzdem Rodungen geben. Dann verspreche ich, dann gibt es wirklich schon einen ordentlichen Aufstand."
Inzwischen wurden die von der Bezirkshauptmannschaft Güssing gegen mehrere Personen im Bezirk ausgesprochenen Strafen und Rodungsaufträge im Zusammenhang mit der Auspflanzung von Uhudler-Reben für rechtskräftig erklärt, teilte am Donnerstag das Landesverwaltungsgericht mit. Die Betroffenen hätten rechtswidrig Reben der Sorte Ripatella zum Zweck der Weinerzeugung neu ausgepflanzt.
Das Landesverwaltungsgericht hatte die Entscheidungen bestätigt, worauf die Betroffenen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bzw. Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Der VfGH habe laut Mitteilung des Landesverwaltungsgerichts bereits Ende September die Behandlung von sechs Beschwerden abgelehnt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hätten und von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten sei.
Nun habe der VwGH fünf Revisionen als unzulässig zurückgewiesen, weil keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen worden sei. Der VwGH hielt zudem fest, dass die Rebsorte "Ripatella" nicht zu den auspflanzungsfähigen Rebsorten im Sinne des Weinbaugesetzes zähle. Die rechtliche Rebsortenklassifizierung gelte sowohl für Kelter - als auch für Tafeltrauben. "Die damit rechtskräftigen Strafen sind deshalb zu bezahlen und die Ripatella-Weinstöcke innerhalb der festgesetzten Fristen zu roden", so das Landesverwaltungsgericht.
(Quelle: salzburg24)