Bei der Strafbemessung waren zwei Vorstrafen sowie "die massive Gewalteinwirkung über den Zeitraum von mehreren Minuten" erschwerend, wie die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung darlegte. Der Angeklagte habe außerdem nach der Tat eine "erhebliche Gleichgültigkeit" an den Tag gelegt.
Töchter müssen Tat mitansehen
Der Umstand, dass sich die beiden Töchter des Paares - im Tatzeitpunkt sechs Monate und eineinhalb Jahre alt - bei der Bluttat im selben Raum befanden, wurde ebenfalls erschwerend berücksichtigt. Die zwei Waisen bekamen ein Trauerschmerzengeld von jeweils 30.000 Euro zugesprochen. "Sie werden ihr Leben lang unter diesen Folgen leiden", führte die Richterin ins Treffen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Astrid Wagner bat um Bedenkzeit, Staatsanwalt Stefan Berger gab vorerst keine Erklärung ab.
(APA)
(Quelle: salzburg24)