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Ehemaliger IS-Unterstützer zu 18 Monaten Haft in Linz verurteilt

Veröffentlicht: 27. März 2017 12:42 Uhr
Ein ehemaliger IS-Unterstützer ist am Montag in Linz wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und damit an einer kriminellen Organisation vor dem Schöffengericht gestanden. Er soll 2014 und 2015 Videos von Hasspredigern und Enthauptungen verbreitet haben.

Der Österreicher bekam dafür 18 Monate Haft, drei davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

"Von Idee des Kalifats überzeugt"

Wegen der strengen Sicherheitskontrollen beim Einlass in den Schwurgerichtssaal im Landesgericht begann der Prozess verspätet. Auf der Anklagebank saß der Sohn von Aleviten, der "auf der Suche nach dem Sinn des Lebens" zuerst beim Islam und dann beim IS fündig wurde. Er soll sich intensiv im Internet informiert haben und war "von der Idee des Kalifats überzeugt", erklärte der ehemalige Staatsmeister im Thai-Boxen. Wegen Verletzungen hatte er seine aktive Laufbahn beenden müssen. Danach soll er begonnen haben, sich zu radikalisieren, meinte der Staatsanwalt.

Pilgerreise nach Mekka und Medina als Initialzündung

Initialzündung soll eine Pilgerreise nach Mekka und Medina 2014 gewesen sein. Danach wurde auf dem Balkon seiner Linzer Wohnung offenbar die IS-Fahne gehisst, und der Verfassungsschutz begann den Vater von vier Kindern zu observieren. Der Angeklagte soll sich einen Bart wachsen lassen haben, besuchte regelmäßig eine Linzer Moschee, begann Arabisch zu lernen und soll sich mit Gleichgesinnten ausgetauscht haben. Er zeigte sich vom Jihadisten-Netzwerk "Islamischer Staat" (IS) begeistert, so die Anklagebehörde. Seine Frau musste sich offenbar verschleiern, und der damals fünfjährige Sohn durfte im Kindergarten nicht mehr an Feiern von christlichen Festen teilnehmen.

Polizisten vor dem Verhandlungssaal./FOTO: APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR Salzburg24
Polizisten vor dem Verhandlungssaal./FOTO: APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR

IS-Unterstützer "wollte zur Gemeinschaft dazugehören"

"Ich wollte unbedingt zu der Gemeinschaft dazugehören", soweit soll sich der Angeklagte im Prozess geständig gezeigt haben. Daher habe er sich den IS gutgeredet, ihn aber nie aktiv unterstützt. 50 Boxer, die er als Trainer betreute, will er auch nicht für den Nahkampf ausgebildet haben. "Sport ist Sport", meinte er. Und das bei einer Hausdurchsuchung der Staatsschützer sichergestellte Material auf dem PC wie Reden von Hasspredigern oder Hinrichtungsvideos hätte er nur zu Recherchezwecke gespeichert, versicherte er. Sein Verteidiger sah daher keine strafrechtliche Relevanz in den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, es fehlten die Beweise für eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.

Anklagebehörde spricht von Beteiligung

Die Anklagebehörde hingegen sprach sehr wohl von einer Beteiligung, wenn auch nicht als aktives Mitglied sondern auf "sonstige Weise". Er habe sehr wohl für die Ideologie und die Ziele des IS geworben und Propagandavideos verbreitet. Generalpräventiv forderte der Staatsanwalt eine teilbedingte Haft. Der Verteidiger wollte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten, der derzeit eine Ausbildung zum Diplom-Fitnesstrainer absolviert und heute mit "dem Ganzen nichts mehr zu tun" haben möchte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte als "kleiner Bestandteil" die Begeisterung für den IS "uneingeschränkt nach außen getragen" habe. Er habe diesen nicht nur gutgeredet sondern gutgeheißen. Daher sei ein Teil der Strafe generalpräventiv unbedingt ausgefallen. Allerdings räumte das Gericht die Möglichkeit einer Fußfessel ein.

(APA)

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(Quelle: salzburg24)

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