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Eine Tote und drei Verletzte bei Schießerei in Frankreich

Veröffentlicht: 31. Mai 2015 14:02 Uhr
Ein Betrunkener hat in Frankreich auf offener Straße um sich geschossen und dabei eine Frau getötet. Bei dem Vorfall in einem Problemviertel nahe der ostfranzösischen Stadt Metz wurden nach Angaben der Polizei am Samstagabend zudem drei Passanten verletzt. Der Schütze wurde von Polizisten außer Gefecht gesetzt und ins Krankenhaus gebracht.

Der mutmaßliche Täter habe gegen 22.00 Uhr in dem Problemviertel des Vorortes Woippy das Feuer eröffnet, verlautete aus Polizeikreisen. Er sei zunächst von Passanten beobachtet worden, wie er mit seiner Waffe umher gelaufen sei, bevor er offenbar "wahllos" auf Passanten geschossen habe. Bei der Waffe handelte es sich um eine Neun-Millimeter-Pistole.

Der Mann habe mehrmals geschossen, die 25-jährige Frau sei noch am Tatort gestorben, hieß es. Sie wurde den ersten Ermittlungen zufolge vor ihrem Wohnhaus getroffen. Ein etwa 30-jähriger Mann sei von einer Kugel in den Kopf getroffen worden und schwebe in Lebensgefahr. Nach ersten Zeugenaussagen ist er ein Bruder der getöteten Frau.

Ein zweiter Schwerverletzter - ein etwa 20 Jahre alter Mann - habe Verletzungen am Unterleib davongetragen, während ein um die 60 Jahre alter Mann leichtere Verletzungen erlitten habe. Dieser reparierte gerade ein Auto, als die Schüsse fielen.

Der mutmaßliche Schütze wurde festgenommen. Polizisten brachten den Mann mithilfe eines Tasers, einer Elektroschockpistole, in ihre Gewalt. Dabei erlitt er Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Anschließend sollte er in Gewahrsam genommen und verhört werden.

Der Bürgermeister von Woippy, Francois Grosdidier, sagte, alle seien "sehr schockiert". Der Angreifer habe offenbar "ohne ersichtlichen Grund" auf die Passanten geschossen. Er wies allerdings zurück, dass es sich bei dem Viertel von Woippy um ein Problemviertel handle. Der Vorfall habe sich in einem inzwischen "sicheren" und "ruhigen" Viertel ereignet, betonte er. Es sei 15 Jahre her, dass es sich um einen "rechtsfreien Raum" gehandelt habe.

(Quelle: salzburg24)

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