Die Zusatzbausteine können etwa mit geringen Kostenlimits gedeckelt sein; oder sie decken Bereiche ab, die bereits durch einen Standard-Baustein abgedeckt sind, erklärte AK-Experte Christian Prantner am Montag in einer Aussendung. "So ist zum Beispiel die Erweiterung Patienten-Rechtsschutz durch den Standard-Baustein Schadenersatz-Rechtsschutz abgedeckt, wenn es um Schadenersatz wegen eines ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsfehlers geht."
Die AK hat Angebote und Verträge von 14 Rechtsschutzversicherungen unter die Lupe genommen. Die untersuchten Privatrechtsschutzpakete für Familien (ohne Selbstbehalt) beinhalteten neun Standard-Bausteine. Im Schnitt boten die Assekuranzen drei bis vier Erweiterungen an. Die Jahresprämien schwankten ebenso (250 bis 400 Euro bei zehnjähriger Laufzeit) wie die Versicherungssummen (85.000 bis 250.000 Euro) und die Leistungen.
Wer einen neuen Vertrag abschließt, muss aufpassen, denn vor einigen Jahren wurde der Versicherungsschutz in wesentlichen Bereichen reduziert, warnt die AK. Streitigkeiten um die Veranlagung von Vermögen sind weitgehend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Und: Laut den Musterbedingungen 2015 sollen "arbeitnehmerähnliche" Personen im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz nur bei besonderer Vereinbarung versichert sein.
Die AK verlangt eine übersichtlichere Gestaltung der Vertragsbedingungen sowie ein dreiseitiges Produktinformationsblatt mit den wesentlichen Eckpunkten.
Kunden, die einen neuen Vertrag abschließen, rät die AK, sich die Leistungen und auch die Risikoausschlüsse sowie die Versicherungssummen der einzelnen Bausteine im Detail anzusehen. Bei bestehenden Verträgen indes sollte nicht einfach in ein "aufgetuntes" Paket gewechselt werden, da wichtige Leistungen wegfallen können, so die AK.
(Quelle: salzburg24)