Die nationalen österreichischen Regulierungen müssten verstärkt werden, um ein besseres Funktionieren des Einzelhandels zum Nutzen der Konsumenten zu ermöglichen. Bisher habe es keine korrekte und vollständige Umsetzung der EU-Regeln gegeben.
Die betroffenen drei Staaten müssen innerhalb von zwei Monaten der Kommission eine Behebung der Mängel melden. Wenn dies nicht geschieht, kann die Brüsseler Behörde die Länder vor dem EuGH klagen.
Übedies rügte die EU-Kommission Österreich wegen Hürden für eine Reihe von freien Berufen, darunter Architekten und Ingenieure. Die EU-Kommission richtete in dieser Angelegenheit am Donnerstag einen zweiten Mahnbrief an Österreich. Sollte Österreich die Bedenken der Kommission nicht binnen zwei Monaten zerstreuen, kann diese den Fall vor den EU-Gerichtshof bringen.
Die Kritik der EU-Kommission betrifft "Anforderungen an den Sitz von Patentanwaltsgesellschaften, übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für Gesellschaften von Ziviltechnikern (Architekten, Zivilingenieure und Ingenieurskonsultenten), Patentanwälten und Tierärzten, sowie Beschränkungen multidisziplinärer Tätigkeiten für Gesellschaften von Ziviltechnikern und Patentanwälten", wie die EU-Behörde mitteilte.
Neben Österreich erhielten auch Zypern, Deutschland und Polen eine Rüge der EU-Kommission. Die nationalen Vorschriften dieser Länder beinhalten nach Angaben der EU-Behörde unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Die Auflagen würden der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuwiderlaufen.
(Quelle: salzburg24)