"Pickerl"

EU-Kommission will jährliche Pflichtinspektion älterer Autos

ZU APA-TEXT CI - THEMENBILD - Ein Mechaniker beim Anbringen einer Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge, umgangssprachlich auch ?Pickerl? genannt, am Montag, 26. August 2013, in Wien. Seit dem Jahr 1973, dem Geburtsjahr der §57a-Begutachtung - dem "Pickerln", müssen Kraftfahrzeuge in Österreich in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs-und Betriebssicherheit überprüft werden. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Veröffentlicht: 24. April 2025 13:47 Uhr
Die EU-Kommission will eine jährliche Pflichtinspektion für alle Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Auf Österreich hätte so eine derartige Regelung jedenfalls keine Auswirkung, denn seit dem Jahr 1973 gilt die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich das "Pickerl" genannt.

Und für das "Pickerl" gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

(Quelle: apa)

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