Veröffentlicht: 24. April 2025 13:47 Uhr
Die EU-Kommission will eine jährliche Pflichtinspektion für alle Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Auf Österreich hätte so eine derartige Regelung jedenfalls keine Auswirkung, denn seit dem Jahr 1973 gilt die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich das "Pickerl" genannt.
Und für das "Pickerl" gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
(Quelle: apa)