Welt

EU verklagt Deutschland wegen Kontrollen an Flughäfen

"Nicht die notwendigen Maßnahmen" ergriffen
Veröffentlicht: 28. Mai 2015 14:20 Uhr
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Mängeln bei den Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen. Nach Ansicht der EU-Behörde werden diese Maßnahmen zu selten und lückenhaft überwacht. Damit verstoße Deutschland gegen die EU-Vorgaben, teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit.

"Flughäfen können mögliche Sicherheitsmängel nicht sofort entdecken und korrigieren", sagte ein Kommissionssprecher. Er betonte, dass die EU-Kommission Deutschland aber nicht direkt schlechte Kontrollen vorwerfe.

Namen der betroffenen Flughäfen nannte die EU-Behörde nicht. Im Dezember vergangenen Jahres hatten Prüfer Sicherheitsrisiken an mehreren deutschen Flughäfen - darunter Frankfurt/Main und Düsseldorf - aufgedeckt. Laut Medienberichten gelang es den Prüfern bei jedem zweiten Versuch, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln. Als Hauptgrund wurde die schlechte Schulung des Personals der beauftragten Unternehmen genannt. So hätten die Mitarbeiter die Röntgenbilder bei Handgepäck-Kontrollen nicht richtig deuten können.

Die EU hatte auf der Grundlage dieses Berichts Nachbesserungen von Deutschland verlangt. Allerdings habe Deutschland "nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen", kritisierte der Sprecher.

Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die EU-Verträge erhöht den Druck auf Deutschland. In letzter Konsequenz drohen Deutschland Strafzahlungen.

Der Fall hat laut EU-Kommission nichts zu tun mit einer weiteren Untersuchung gegen Deutschland wegen zu lascher Aufsicht über die Flugtauglichkeit von Piloten. Am 24. März waren bei dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen 150 Menschen ums Leben gekommen. Der Copilot soll früher unter Depressionen gelitten haben und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht haben. Der Vorfall stieß eine Debatte über Gesundheitschecks und deren Überwachung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) an.

(Quelle: salzburg24)

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