Der Brief sei hausintern direkt an Winterkorn gegangen. Die Öffentlichkeit erfuhr erstmals am 18. September von Manipulationen, als die US-Umweltschutzbehörde EPA erklärte, VW habe vorsätzlich Abgasvorschriften umgangen.
Ein VW-Konzernsprecher sagte am Samstagabend auf Anfrage zu dem Bericht, die Untersuchungen zu den Vorgängen liefen noch. "Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir dazu entsprechend informieren. Alle vermeintlich vorliegenden Informationen sind reine Spekulation. Alle Rückschlüsse basieren auf subjektiven Darstellungen und nicht vorhandenen Erkenntnissen der Zusammenhänge."
Die Anwälte von Winterkorn waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. VW selbst hatte erstmalig am 20. September Manipulationen eingeräumt. Am 21. September, dem ersten Börsenhandelstag nach dem öffentlichen Eingeständnis, brach die VW-Aktie um 20 Prozent ein. Am 23. September trat Winterkorn zurück. Ursprünglich war geplant gewesen, seinen Vertrag am 25. September zu verlängern.
Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet börsennotierte Unternehmen, Informationen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können, unverzüglich öffentlich zu machen.
Wenn es nach dem Willen von US-Anwalt Michael Hausfeld geht, soll VW seinen vom Dieselskandal betroffenen deutschen Kunden bis zu 75 Mio. Euro Schadenersatz zahlen. Sein Partner Christopher Rother sagte dem "Tagesspiegel", dass VW zur Schadenersatzzahlung verpflichtet sei, sei "unstrittig". Die Frage sei nur, in welcher Höhe. Rother leitet als Partner der Kanzlei von Hausfeld das Büro in Berlin; Hausfeld gehört zu den Kanzleien, die in den USA gegen den Autobauer klagen.
(Quelle: salzburg24)