"Nach Verzicht der berufenden Partei auf ihr Rechtsmittel ist die gerichtliche Behandlung dieser Frage beendet", sagte eine Gerichtssprecherin. Die Frage, ob Seisenbacher einer diesbezüglichen Gerichtsverhandlung am Mittwoch selbst beiwohnte, konnte sie nicht beantworten.
Seisenbachers Berufungsverhandlung immer wieder verschoben
Nachdem das Bezirksgericht von Kiew-Podil am 2. August im Zusammenhang mit einem von der Wiener Justiz ausgestellten Haftbefehl 40 Tage Haft über Peter Seisenbacher verhängt hatte, hatte sein ukrainischer Anwalt bereits am 15. August Berufung gegen diese Gerichtsentscheidung eingebracht. Die Berufungsverhandlung war jedoch zwei Mal - am 29. August und am 7. September - verschoben worden. Im Berufungsgericht begründete man dies gegenüber der APA mit einem fehlenden Dolmetscher sowie der Weigerung der Staatsanwaltschaft von Kiew-Podil, Seisenbacher dem Gericht zu überstellen. Die betreffende Staatsanwaltschaft bestritt jedoch diese Darstellung.
Sexualdelikte womöglich verjährt
Angesichts der Einschätzung, dass die Seisenbacher in Österreich vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen in der Ukraine verjährt sind und er wahrscheinlich deshalb nicht nach Österreich ausgeliefert werden kann, war der Ex-Sportler am 7. September auf Betreiben des ukrainischen Justizministeriums freigelassen worden. Seisenbacher soll sich derzeit in Kiew aufhalten, die für ihn zuständige Kiewer Staatsanwaltschaft verweigerte jedoch am Donnerstag gegenüber der APA weitere Angaben und wollte auch nicht die Frage beantworten, ob der Österreicher seinen Reisepass bei den ukrainischen Behörden deponiert habe. Die Behörde bestätigte lediglich, dass die Auslieferungsuntersuchung in Bezug auf Seisenbacher weiter laufe.
(APA)
(Quelle: salzburg24)