"Ich halte den Vorwurf, ein Nachrichtenfälscher zu sein, für ehrenrührig", schrieb Klenk dazu auf Facebook. "Würde ich einem Juwelier vorwerfen, er verkaufe gefälschte Diamanten, würde er mich wohl auch zu Recht verklagen."
Klenk hofft auf "grundsätzliches Urteil"
Er hoffe "auf ein grundsätzliches Urteil, das uns Journalisten die Möglichkeit gibt, gegen den immer öfter erhobenen Fake-News-Vorwurf gerichtlich vorzugehen". Denn "Fake News" sei kein Werturteil, sondern "eine die öffentliche Debatte zersetzende falsche Tatsachenbehauptung".
Das will "Falter"-Anwalt Alfred J. Noll ausjudizieren. Er fordere die nö. ÖVP und Ebner "dazu auf, den Beweis dafür zu erbringen, dass ich Fakten fälsche", so Klenk. "Ich bin auf Ebners Beweise gespannt." Zuvor habe es einen "Vergleichsvorschlag" gegeben, nämlich "1.000 Euro an die Pröll-Stiftung und öffentlicher Widerruf", diesen habe Ebner "leider abgelehnt".
(APA)
(Quelle: salzburg24)