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Familie Al-Bakrs kündigt Strafanzeige gegen Beamte an

Veröffentlicht: 21. Oktober 2016 19:44 Uhr
Die Familie des toten Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr will einem Medienbericht zufolge eine Strafanzeige gegen Beamte der sächsischen Justiz wegen fahrlässiger Tötung erstatten. Alexander Hübner, der Leipziger Anwalt der Familie, sagte mehreren deutschen Medien, es müsse geprüft werden, ob die Behörden fahrlässig handelten, als sie Al-Bakr in einem gewöhnlichen Haftraum allein ließen.

Der syrische Flüchtling war bei einem Polizeieinsatz in Chemnitz am 8. Oktober knapp dem Zugriff der Beamten entkommen. In einer von ihm genutzten Wohnung wurden eineinhalb Kilogramm hochexplosiven Sprengstoffs gefunden. Mehrere Syrer, bei denen Al-Bakr dann in Leipzig um einen Übernachtungsplatz bat, überwältigten und fesselten den 22-Jährigen. Am Mittwoch vergangener Woche erhängte sich Al-Bakr, der mit der Jihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Verbindung gestanden haben soll, in der Justizvollzugsanstalt Leipzig.

Bruder des Toten beschuldigt Polizei des Mordes

Der in Syrien lebende Bruder des Toten, Alaa al-Bakr, zweifelt seither an, dass es sich überhaupt um einen Suizid gehandelt habe. "Selbst wenn er IS-Mitglied war: Die begehen keinen Selbstmord", hatte er der Zeitung "Die Welt" gesagt. Das sei im Islam verboten. "Ich bin mir wirklich sicher, dass die Polizei ihn umgebracht hat."

Keine Fremdeinwirkung bei Obduktion festgestellt

Eine Fremdeinwirkung war bei der Obduktion des Leichnams nicht festgestellt worden. Hübner distanzierte sich gegenüber Medien von den Vorwürfen von Al-Bakrs Bruder. Die Umstände des Suizids müssten aber geprüft werden. Al-Bakr soll an Steckdosen manipuliert und eine Lampe zerstört haben. Dennoch wollen die Verantwortlichen in der JVA Leipzig keine Suizidgefahr erkannt haben und ließen die Zelle nur alle 30 Minuten kontrollieren.

Die Leipziger Oberstaatsanwältin Claudia Laube führt bereits routinemäßig ein Ermittlungsverfahren zur Todesursache. Dem Bericht zufolge könnte sich die Familie Al-Bakrs als Nebenklägerin in dieses Verfahren einschalten.

Sächsische Behörden nach Pannen in der Kritik

Wegen der Pannen bei der Festnahme und des Suizids stehen die Behörden in Sachsen in der Kritik. Nach Informationen des "Spiegel" unterlief der sächsischen Polizei im Fall al-Bakr ein weiterer Fehler. Der mutmaßliche Islamist soll demnach bereits Ende August in einem Leipziger Apartmenthotel mit Chemikalien zur Sprengstoffherstellung experimentiert haben. Dabei habe er die Küche des Apartments schwer beschädigt. Fotos von den Schäden zeigten Rußspuren, braune Flecken wie von Flammen an der Abzugshaube und Spuren am Spülbecken wie von Säureschäden.

Der Besitzer des Hotels habe nach Al-Bakrs Verschwinden Anzeige erstattet, berichtet der "Spiegel". Allerdings habe die Polizei den Vorfall als Sachbeschädigung gewertet, ohne die Brisanz der Spuren zu erkennen. Schäden in Höhe von gut 6.000 Euro seien entstanden.

(APA/ag.)

(Quelle: salzburg24)

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