"Familienangehörige können in Zukunft unentgeltlich und kurzfristig einspringen, wenn in einem Gasthaus oder Tourismusbetrieb die Notwendigkeit besteht", erklärte ÖVP-Tourismussprecher Gabriel Obernosterer am Freitag zur APA über ein Verhandlungsergebnis mit SPÖ, Sozialministerium, Gebietskrankenkasse und Finanzministerium.
Ins mediale Rampenlicht rückte das Thema durch die sogenannte "Wut-Oma", die 2014 im ORF-Sommergespräch mit ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner fehlende Rechtssicherheit anprangerte. "Mich haben sie als Schwarzarbeiterin aufgeschrieben, weil ich meiner Tochter beim Kochen geholfen habe", erzählte die kürzlich verstorbene Wirtin Frieda Nagl damals.
Die kurzfristige Aushilfe durch nahe Angehörige in Familienbetrieben wurde nun praxisnaher ausgelegt. Demnach gilt für kurzfristig aushelfende Familienangehörige künftig die Vermutung, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis sondern um "familienhafte Mithilfe" handelt. So dürfen nahe Verwandte und verschwägerte Personen unentgeltlich aushelfen, geringfügige Zuwendungen wie Mahlzeiten zählen nicht als Vergütung. Auch ein geringes Trinkgeld bis maximal 30 Euro darf behalten werden und führt nicht automatisch dazu, dass ein Dienstverhältnis anzunehmen ist.
Voraussetzung dafür ist, dass das Familienmitglied entweder bereits eine Pension oder Vergleichbares bezieht, sich in Ausbildung befindet, selbst einer voll versicherten Tätigkeit nachgeht oder sonst nicht selbsterhaltungsfähig ist.
"Durch die neue Regelung wird es Familienangehörigen in Zukunft möglich sein, unbürokratisch und auf einfachem Weg auch kurzfristig im Betrieb auszuhelfen, ohne sich dabei rechtlich in einer Grauzone zu bewegen oder Strafen zu riskieren. Das schafft für alle Beteiligte die notwendige Rechtssicherheit", lobt auch ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner das Verhandlungsergebnis.
(Quelle: salzburg24)