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Flugreisende haben klare Rechte bei Flugausfällen

Veröffentlicht: 25. Juni 2017 13:17 Uhr
Die Hochsaison steht bevor und viele Österreicher verreisen. Tut man das per Flugzeug, und es geht etwas schief, hat man als Reisender klare Rechte, die von den Fluglinien in manchen Fällen nicht deutlich eingestanden werden.
Jacqueline Winkler

Oft werden etwa als Entschädigung für Verspätungen Gutscheine angeboten, dabei stehen einem Entschädigungsansprüche in bar oder Überweisung zu.

Wird ein Flug annulliert, steht den Passagieren die Wahl zu, ob sie Ticketkosten erstattet bekommen, sich auf anderem Weg ans gewünschte Ziel bringen lassen oder zum Ausgangsort zurücktransportiert werden wollen. Daran erinnerte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Sonntag in einer Aussendung, weil es allzu oft vorkomme, dass Fluglinien die verschiedenen Optionen nicht anbieten und nur die Ticketkosten zurückerstatten wollten.

Airlines müssen Differenzbetrag erstatten

Wenn Airlines keine Wahl zwischen Erstattung, alternativer Beförderung oder Rückflug zum Ausgangsflughafen bieten, sind sie verpflichtet den Differenzbetrag zum ursprünglich gebuchten Ticket zu erstatten, wenn sich vom Ausfall Betroffene selbst um eine Alternativbeförderung kümmern müssen. Zudem müssen Airlines für Annullierungen Entschädigungen zahlen, wenn sie nicht mindestens 14 Tage vorher bekannt gegeben wurden. Zusatzkosten für eine nötige Übernachtung, Getränke und Snacks sind ebenso von der Airline zu tragen.

Die gesamten Passagier- und Fluggastrechte und auch ein Beschwerdeformular sind auf der Homepage der apf abrufbar. Die apf bietet Verbrauchern im Streitfall auch kostenlose und provisionsfreie Hilfe an.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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