Einheitliches EU-Zertifikat

Fragen und Antworten zum "Grünen Pass"

Veröffentlicht: 17. März 2021 14:30 Uhr
Ein EU-weit einheitlicher Impfausweis soll bald das Reisen in Europa trotz Corona-Pandemie ermöglichen. Die EU-Kommission stellt dafür am Mittwochmittag einen Gesetzesvorschlag vor. Wir klären hier einige wichtige Fragen.

Das Thema ist ein wichtiges Anliegen der stark vom Tourismus abhängigen Mitgliedstaaten wie Österreich, Griechenland und Spanien, trifft aber auch auf Skepsis. Was laut Entwurfstext der Kommission geplant ist:

Welche Informationen soll der Ausweis enthalten?

Die Kommission spricht von einem "grünen Zertifikat", das Aufschluss darüber geben soll, ob ein Mensch das Coronavirus weiterverbreiten kann oder zumindest wie wahrscheinlich dies ist. Neben Informationen über eine etwaige Corona-Impfung soll das Dokument deshalb auch aktuelle Testergebnisse und Angaben über eine überstandene Corona-Erkrankung enthalten.

Wie soll der "Grüne Pass" aussehen?

Das Zertifikat ist in erster Linie als digitales Dokument gedacht, um es auf Mobilgeräten vorzeigen zu können. Der Gesetzentwurf sieht aber auch die Möglichkeit vor, es auszudrucken. Wichtig ist demnach, dass ein Barcode gescannt werden kann, um die Echtheit zu prüfen. Das Dokument soll in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden.

Wofür soll der Impf-Nachweis genutzt werden?

Das Zertifikat soll laut Kommission das Reisen erleichtern, aber keinesfalls eine "Voraussetzung für die Ausübung der Freizügigkeit sein". Deshalb ist die Behörde inzwischen auch von der ursprünglichen Bezeichnung "grüner Pass" abgerückt. Die Behörden der Mitgliedstaaten könnten etwa bei Einreise auf Basis der Angaben im Zertifikat auf bestehende Test- oder Quarantänepflichten verzichten.

Welche Impfstoffe zählen?

Zunächst kommen für die Kommission nur Impfungen mit den von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoffen in Frage. Das sind derzeit die Mittel von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Ungarn zum Beispiel verimpft aber auch das russische Vakzin Sputnik V und das des chinesischen Herstellers Sinopharm. Laut Kommission soll es den anderen Mitgliedstaaten freistehen, ob sie Bescheinigungen über Impfungen mit diesen Mitteln anerkennen oder nicht.

Wann kommt das Zertifikat?

Das kann noch dauern. Die Kommission will eine EU-Verordnung vorschlagen, also ein direkt anzuwendendes EU-Gesetz, das die nationalen Behörden verpflichten würde, ihren Bürgern das besagte Dokument auf Anfrage auszustellen. Dafür müssten die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament noch jeweils ihre Position festlegen und dann untereinander den finalen Gesetzestext aushandeln. Selbst ein beschleunigtes Verfahren würde wohl Monate dauern. Die Kommission ist dennoch optimistisch, das Gesetz bis zum Sommer zu verabschieden, um die Tourismus-Saison zu retten.

Wo könnten Schwierigkeiten auftreten?

Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses könnten unterschiedliche Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten oder Datenschutzbedenken des EU-Parlaments die Annahme verzögern.

Die technische Umsetzung, um die sich die Mitgliedstaaten einzeln kümmern, könnte ebenfalls Probleme bereiten. Ein Faktor ist hierbei, dass die notwendigen Daten in einigen Ländern bisher nicht zentral gespeichert werden. Auch medizinische Fragen sind noch offen. Zum Beispiel ist nicht sicher, wie groß das Risiko ist, dass selbst geimpfte oder genesene Menschen das Virus weiterverbreiten.

(Quelle: apa)

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