Fukushima-Atomunglück

Freispruch für Ex-Manager

Ichiro Takekuro (L), former vice president of Tokyo Electric Power Company (TEPCO), the firm that operated the Fukushima plant, arrives at the Tokyo District Court in Tokyo on September 19, 2019, as three former executives from TEPCO face up to five years in prison if convicted. - More than eight years after the Fukushima nuclear disaster, a Japanese court was expected to rule on September 19 on the only criminal prosecution stemming from the worst nuclear accident in decades. (Photo by Kazuhiro NOGI / AFP)

Veröffentlicht: 19. September 2019 08:11 Uhr
Achteinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima sind drei frühere Topmanager des verantwortlichen Kraftwerkbetreibers Tepco in einem Strafprozess freigesprochen worden. Das Bezirksgericht in Tokio befand die früheren Manager am Donnerstag für nicht schuldig.

Den 79, 73 und 69 Jahre alten Männern war von betroffenen Bürgern vorgeworfen worden, vorhandene Informationen über einen möglichen starken Tsunami ignoriert und notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen zu haben. Dies habe zum Tod von 44 Menschen bei der notwendigen Evakuierung geführt, darunter Patienten eines Krankenhauses. Die Staatsanwälte hatten Haftstrafen gefordert.

Atomunglück von Fukushima

Im Kraftwerk Fukushima Daiichi im Nordosten des Inselreiches war es am 11. März 2011 in Folge eines gewaltigen Tsunamis zum Super-Gau gekommen. Die drei Ex-Manager waren 2016 wegen beruflicher Fahrlässigkeit mit Todesfolge angeklagt worden.

Die Angeklagten hatten jedoch auf unschuldig plädiert. Der Tsunami sei unvorhersehbar gewesen. Zudem wäre es ohnehin zu einer Katastrophe gekommen, selbst wenn Schutzmaßnahmen ergriffen worden wären. Der Atombetreiber Tepco war jedoch bereits im Jahr 2008 darüber informiert gewesen, dass ein Tsunami von rund 16 Metern Höhe das Atomkraftwerk heimsuchen könne.

Doch sei es der Konzernführung wichtiger gewesen, ein Herunterfahren des Meilers zu vermeiden, statt das Problem anzugehen, hatten die vom Gericht als Staatsanwälte ernannten Juristen der Klägerseite zitiert. Als Folge der Kernschmelzen in drei Fukushima-Reaktoren mussten rund 160.000 Anrainer fliehen. Tausende können noch immer nicht zurück. Es war die schlimmste Atomkatastrophe seit Tschernobyl 1986 gewesen.

(Quelle: salzburg24)

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